Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU

Berufsorientierung und Arbeitsmarkt

Dossier | 27.08.2011 |

Seit dem 1. Mai 2011 dürfen Arbeitnehmer aus acht osteuropäischen Staaten ohne Einschränkungen in Deutschland arbeiten. Was bedeutet die Arbeitnehmerfreizügigkeit für den deutschen Arbeitsmarkt? Braucht Deutschland nun vielleicht sogar einen gesetzlichen Mindestlohn?