Das Sixpack gegen künftige Krisen

Globalisierung und Europa

Gymnasien, Realschule, Hauptschule | Sekundarstufe I + II

Hintergrundtext
15.03.2012

Neue Spielregeln für den Euro: Ende 2011 hat die EU ein Maßnahmenpaket bestehend aus sechs Richtlinien und Verordnungen beschlossen.

Die Turbulenzen auf den Finanzmärkten seit dem Frühjahr 2010 und die immer neuen Rettungspakete für die überschuldeten Euro-Staaten haben vor allem eines gezeigt: Die bisherigen Spielregeln der Währungsunion – sprich die Maastricht-Kriterien und der Euro-Stabilitätspakt – reichen nicht aus. Deshalb haben sich der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament auf ein Maßnahmenpaket geeinigt, das aus sechs Richtlinien und Verordnungen besteht und Ende 2011 in Kraft getreten ist. Dieses sogenannte Sixpack soll den Stabilitätspakt stärken und künftige Krisen verhindern. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt wurde 1997 ins Leben gerufen und soll dafür sorgen, dass die Länder die Maastricht-Kriterien nicht nur vor ihrem Beitritt zur Währungsunion erfüllen, sondern danach auch weiterhin einhalten – das aber war in den letzten Jahren kaum noch der Fall. Deshalb sieht das Sixpack Folgendes vor:

Stärkere Berücksichtigung des Schuldenstands: Der Fokus des Stabilitätspakts lag bisher auf dem jährlichen Haushaltsdefizit. Künftig soll dagegen die Gesamtverschuldung eines Staates stärker berücksichtigt werden, denn sie beeinflusst maßgeblich, wie viel seiner Wirtschaftsleistung ein Land für Zinszahlungen und Tilgung aufwenden muss. Wenn es zu viel ist, müssen oft schon allein für den Schuldendienst neue Darlehen aufgenommen werden. Folglich stehen immer weniger staatliche Mittel für andere Aufgaben zur Verfügung, etwa für Investitionen oder für die Bildung. Deswegen sollen Euro-Länder mit einer hohen Staatsverschuldung jenen Schuldenanteil, der die 60-Prozent-Grenze überschreitet, jährlich um ein Zwanzigstel zurückführen. Gegen Länder, die dem nicht nachkommen, kann ein Verfahren eingeleitet werden.

Strengere Strafen: Bei Verstößen gegen den Stabilitätspakt sollen die Sanktionen verschärft werden und außerdem früher greifen. Länder, die offensichtlich schlecht haushalten, könnten zu verzinslichen Einlagen bei der EU gezwungen werden – dies ist der sogenannte präventive Arm des Pakts. Werden die Stabilitätsziele dann tatsächlich verfehlt, sind unverzinsliche Einlagen vorgesehen, die schlimmstenfalls in eine Geldbuße umgewandelt werden – dies ist der korrektive Arm des Pakts. Geldbußen waren zwar bislang auch schon möglich, allerdings erst relativ spät im Verfahrensverlauf und nach vielen Verstößen.

Halb-Automatismus im Sanktionsverfahren: Der EU-Ministerrat hatte bislang so große Entscheidungsspielräume, dass es aus Gründen diplomatischer Höflichkeit und gegenseitiger Rücksichtnahme bislang nie zu Strafen gekommen ist – obwohl die EU-Länder insgesamt etliche Male gegen die Kriterien verstoßen haben. Deshalb sollen die Sanktionen jetzt nahezu automatisch greifen, und zwar dadurch, dass die Europäische Kommission mehr Gewicht erhält. Im präventiven Arm des Pakts etwa kann der Rat von der EU-Kommission vorgeschlagene unverzinsliche Einlagen nur mit Mehrheit verhindern, was sehr schwer sein dürfte. Im korrektiven Arm gibt es einen ähnlichen Automatismus.

Frühzeitige Kontrolle: Außerdem ist ein sogenanntes Europäisches Semester vereinbart worden: Alle EU-Mitgliedstaaten sollen die Grundzüge ihrer Haushaltsplanung für das jeweils kommende Jahr zunächst mit Brüssel abstimmen, bevor die nationalen Parlamente die Haushaltsentwürfe verabschieden dürfen. Bislang bekommt die EU die Haushaltspläne erst nach deren Verabschiedung vorgelegt.