Ein Blick über die Grenze: Die Rente im Ausland

Haushalt und Geld

Sekundarstufe I + II

Hintergrundtext
24.02.2017

Die Altersvorsorge ist in den meisten Staaten detailliert geregelt. Wo liegen die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zum deutschen Rentensystem? Einige Beispiele

Das deutsche Rentensystem ist vergleichsweise simpel. Die meisten Deutschen zahlen einen festen Teil ihres Einkommens in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Sofern sie einen Arbeitgeber haben, steuert dieser ebenfalls einen Teil bei. Ab 67 (früher: ab 65) Jahren hat man dann Anspruch auf eine monatliche Rentenzahlung.

Etwas anders sieht es allerdings im Ausland aus. Die meisten Länder setzen – sofern sie ein funktionierendes System zur Altersvorsorge haben – auf breiter gefächerte Systeme. Gesetzliche Rentenversicherungen gibt es in der einen oder anderen Form zum Beispiel auch in den USA, in Großbritannien oder in der Schweiz.

In Großbritannien bietet die staatliche Rente aber nur eine Grundsicherung (die Basic State Pension). Betriebliche Renten und private Vorsorge nehmen dort deswegen traditionell eine größere Rolle ein. Dieses Drei-Säulen-System (staatliche, betriebliche und private Altersvorsorge) gibt es auch in den Vereinigten Staaten. Durch Steuervergünstigungen sollen außerdem die Arbeitgeber dazu motiviert werden, die betrieblichen Rentenkassen mit Geld zu füllen.

Keine Altersgrenze in den USA

Ein weiterer großer Unterschied zwischen den USA und Deutschland: die Amerikaner haben keine Altersgrenze, zu der man Anspruch auf seine Rentenbezüge hat. Deswegen arbeiten die Amerikaner – zumindest bis zur Einführung der Rente mit 67 – im Durchschnitt länger als die Deutschen. Etwas, was sich viele Wirtschaftswissenschaftler auch für Deutschland wünschen würden. Würden die Menschen hierzulande länger arbeiten, könnte dies die Rentenkassen um einen Milliardenbetrag entlasten.

Die Schweiz setzt ebenfalls auf ein Drei-Säulen-System. Ein großer Unterschied zu Deutschland ist hier, dass auch Beamte in die normalen Rentenkassen einzahlen, anstatt eine extra Beamtenpension zu beziehen. Außerdem verzichten die Schweizer auf Beitragsbemessungsgrenzen, die in Deutschland die Höhe der Renteneinzahlungen deckeln. So zahlen dort Menschen mit hohem Einkommen auch hohe Beiträge.


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