Europäische Integration

Der Begriff „Europäische Integration“ bezeichnet den anhaltenden Prozess der seit den 1950er Jahren immer enger werdenden politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit in Europa. Die Integration schafft Märkte, die über nationalstaatliche Grenzen hinausgehen und verlagert politische Kompetenzen von der nationalen Ebene an eine supranationale Ebene. Mit dem Begriff der Europäischen Integration ist nicht zuletzt von Beginn an das Interesse an einer langfristigen Friedenssicherung auf dem Alten Kontinent verbunden.

Die Anfänge der Integration

Mit dem Ziel der dauerhaften Friedenssicherung in Europa haben in den fünfziger Jahren Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande drei Europäische Gemeinschaften geschaffen:

  • 1952 die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS),
  • 1957 die Europäische Atomgemeinschaft (EAG) sowie die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG, später EG),
  • 1965 erhielten diese gemeinsame Organe.

Der Weg zur EU

Die EG und die EAG wurden zu Bestandteilen der 1992 mit dem Vertrag von Maastricht vereinbarten Europäischen Union (EU), die neben einer "Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik" (GASP) und einer Zusammenarbeit auf den Feldern der Rechts- und Innenpolitik vor allem die weitere wirtschaftliche Integration der Mitgliedsländer zum Ziel hat.

Besonders die wirtschaftliche Integration wurde in den ersten Jahrzehnten der Integration vorangetrieben. Zunächst wurden bis 1968 stufenweise die Binnenzölle in der Gemeinschaft abgeschafft und ein gemeinsamer Außenzolltarif eingeführt. Ein weiterer wichtiger Integrationsschritt war die Vollendung des Binnenmarktes bis zum 31.12.1992. Damit wurde der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital weitgehend verwirklicht. Teil des "Vertrages über die Europäische Union" (Maastrichter Vertrag) war 1992 auch die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, die am 1. Januar 1999 mit dem Übergang zur gemeinsamen Währung in der Euro-Zone in Kraft getreten ist. Ein Meilenstein im Integrationsprozess war die Einführung des Euro-Bargeldes Anfang des Jahres 2002.

EU-Erweiterung

Neben dieser monetären Integrationsvertiefung ist die Europäische Union auch räumlich ausgedehnt worden. 1973 kamen Dänemark, Großbritannien und Irland dazu, 1981 Griechenland, 1986 Portugal und Spanien, 1995 Finnland, Österreich und Schweden. Am 1. Mai 2004 traten acht mittel- und osteuropäische Länder der EU bei, darunter Polen, Tschechien und Ungarn sowie Malta und Zypern. Bulgarien und Rumänien kamen am 1. Januar 2007 hinzu. Damit umfasst die EU 27 Mitgliedstaaten. Weitere Länder, wie z.B. die Türkei, Kroatien, Mazedonien und Island, haben sich um eine Aufnahme in die EU beworben.

Vertragliche Ausgestaltungen

Mit den Verträgen von Amsterdam (1997) und Nizza (2000) hat die Europäische Union in Vorbereitung auf künftige Erweiterungen unter anderem institutionelle Änderungen beschlossen. Seit dem 1. Dezember 2009 ist der Vertrag von Lissabon die zentrale völkerrechtliche Maßgabe für die 27-EU-Staaten. Beispielsweise wird ihm einerseits das Mitspracherecht nationaler Parlamente in der EU gestärkt, andererseits aber auch das Außenbild der EU durch einen Außenpolitischen Vertreter gestärkt.