Mindestlohn

Der Begriff „Mindestlohn“ bezeichnet dreierlei:

  • Lohn, der dem Arbeitnehmer das Existenzminimum sichert
  • Tariflohn, der die Untergrenze für die in den einzelnen Unternehmen tatsächlich gezahlten Löhne bildet
  • durch Gesetz (Erlass, Verordnung) vorgeschriebener geringster, zulässiger Lohn

Pro und Contra

Die Befürworter von gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlöhnen versprechen sich einen Schutz vor allem für nicht gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer. Kritiker dagegen sehen im Mindestlohn eher ein Einstellungshindernis. Vor allem Jugendliche und gering qualifizierte Arbeitslose hätten es bei Mindestlöhnen schwer, Arbeit zu finden. Weil ihr Leistungsvermögen eingeschränkt ist, erwirtschaften sie an ihrem Arbeitsplatz zu wenig, um ihren eigenen (Mindest-)Lohn „hereinzuholen". Daher – so das Argument der Kritiker – führen Mindestlöhne dazu, dass Unternehmen immer weniger solcher Jobs anbieten.

Mindestlohn in Deutschland

In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2022 ein gesetzlicher Mindestlohn von 9,82 Euro pro Stunde, ab dem 1. Oktober 2022 soll er auf 12 Euro steigen.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht für alle. Ausgeschlossen sind:

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Auszubildende im Rahmen der Berufsausbildung
  • Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer neuen Beschäftigung
  • Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet
  • Praktikanten, wenn es sich um ein freiwilliges Praktikum von bis zu drei Monaten zur Berufsorientierung handelt
  • Jugendliche, die an einer Berufsbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen
  • Ehrenamtliche


Mindestlohn in der Europäischen Union

In der Europäischen Union gab es Stand März 2022 in 21 der 27 Mitgliedsstaaten einen flächendeckenden Mindestlohn. Dänemark, Finnland, Italien, Österreich, Schweden und Zypern haben keine verbindliche Lohnuntergrenze. In den meisten der Länder mit Mindestlohn legt der Staat diesen per Gesetz fest – in der Regel nach Beratungen mit den Tarifpartnern. In einigen Ländern wird der Mindestlohn dagegen in sektorenübergreifenden Vereinbarungen bestimmt.

Mit 13,05 Euro je Stunde war der Mindestlohn in Luxemburg zum 1.1.2022 EU-weit am höchsten, das Schlusslicht bildete Bulgarien mit umgerechnet 2 Euro. Berücksichtigt man die unterschiedliche Kaufkraft, also das, was die Beschäftigten in den einzelnen Ländern für ihren Lohn in den Geschäften bekommen, verringert sich das Gefälle zwar, bleibt aber deutlich: Kaufkraftbereinigt betrug der Mindestlohn zum Jahresbeginn in Bulgarien 3,41 Euro, in Luxemburg dagegen 9,09 Euro.