Praxisgebühr

Zusammen mit der Gesundheitsreform (GKV-Modernisierungsgesetz) galt ab dem 1. Januar 2004 die so genannte Praxisgebühr. Das heißt, Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung mussten bei jedem Arzt- oder Zahnarztbesuch grundsätzlich zehn Euro pro Quartal bezahlen. Ausgenommen waren Überweisungen für denselben Behandlungsfall innerhalb eines Quartals sowie gesetzlich definierte Vorsorgeuntersuchungen.

Mit dieser Praxisgebühr sollten die Patienten, ähnlich wie mit dem bereits bestehenden Eigenanteil für Arzneimittel, an den Kosten des Gesundheitswesens beteiligt werden. Die Politik erhoffte sich außerdem, dass sich die Zahl der (unnötigen) Arztbesuche in Deutschland durch die Gebühr verringert. Ein Effekt durch die Praxisgebühr war aber in den Folgejahren nicht zu erkennen. Mit Ablauf des Jahres 2012 wurde die Praxisgebühr wieder abgeschafft.