Tobin-Steuer

Von Globalisierungsgegnern, vor allem von ATTAC, wird immer wieder die Einführung einer so genannten Tobin-Steuer gefordert, um "Sand ins Getriebe" der internationalen Finanzmärkte zu streuen. Auch die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages zum Thema Globalisierung spricht sich dafür aus. Es handelt sich dabei um eine Steuer auf Geschäfte am Devisenmarkt, die auf einen Vorschlag des inzwischen verstorbenen Wirtschaftsnobelpreisträgers James Tobin zurückgeht. Demnach wird jeder Währungstausch mit einer geringen Abgabe belegt. Im Gespräch sind Steuersätze von 0,01 bis 0,5 Prozent des Transaktionswertes. Damit sollen kurzfristige Transaktionen am Devisenmarkt verteuert und Spekulanten abgeschreckt werden, die vermeintlich einen Großteil der Devisenmarkttransaktionen in Höhe von über 500.000 Milliarden US-Dollar im Jahr 2004 ausmachten. Ihr Wirken - so die Vorstellung - habe einen destabilisierenden und schädlichen Einfluss auf die Finanzmärkte habe (was allerdings keineswegs immer der Fall ist). Längerfristige (vermeintlich nicht-spekulative) Anlagen über zahlreiche Monate oder mehr würden in ihrer Rentabilität kaum beeinträchtigt. Und aus den Einnahmen könnte mehr Geld in die Entwicklungshilfe fließen.

Sicherlich ist es sinnvoll nach Möglichkeiten zu suchen, destabilisierende Spekulation zu vermeiden, die zu "falschen" Wechselkursrelationen führt oder die zu einer "Blasenbildung" nachfolgenden gravierenden Finanzkrisen beitragen kann, etwa indem zuerst massiv Kapital in die Schwellenländer fließt, das bei ersten Krisenanzeichen dann plötzlich wieder abgezogen wird. Eine solche Spekulation wird möglich, wenn Informationsmangel herrscht und sich etwa durch Herdenverhalten der Finanzmarktakteure eine Bewegung der Kurse weg von den "richtigen" Werten ergibt. Eine Tobin-Steuer dürfte jedoch mehr Schaden anrichten als sie nutzen kann. Denn sie dürfte zwar einige mögliche Spekulanten abschrecken, verteuert aber zugleich eine Vielzahl von nützlichen und stabilisierenden Transaktionen im >Devisenhandel und könnte letztlich möglicherweise sogar zu einer Destabilisierung beitragen.

  • Verteuert würde etwa die wichtige Währungsabsicherung mittels Termingeschäften durch Unternehmen bei Krediten oder Handeltransaktionen in ausländischer Währung.
  • Vor allem aber gilt dies für den kurzfristigen Preisausgleich (Arbitrage) zwischen verschiedenen Finanzplätzen und die Risiko mindernde Verteilung von Risikopositionen (etwa Optionsgeschäften) zwischen den Banken, die viele kurzfristige Transaktionen mit sich bringt.
  • Zudem mag das Herdenverhalten sogar noch angeheizt werden: Denn wenn einzelne Spekulanten trotz der Verteuerung durch die Tobin-Steuer auf einen neuen Wechselkurstrend setzen, könnten die übrigen Akteure glauben, dass dahinter besonders sichere Informationen stehen, die auch sie auf eine hohe Rendite hoffen lassen, sodass sie sich der destabilisierenden Spekulation anschließen und sie verstärken würden.

Entwicklungsländer würden zudem kaum durch eine Tobin-Steuer geschützt. Denn sie würde die Währungsmärkte dort noch weiter austrocknen und damit schwankungsanfälliger machen. Nicht helfen würde sie zudem bei Spekulationen gegen einen festen Wechselkurs der heimischen Währung, der als nicht mehr haltbar eingeschätzt wird, wie es im Falle vieler Finanzkrisen der Fall gewesen ist. Denn in solchen Fällen winkt eine so hohe Rendite, dass die kleinen Steuersätze nicht abschrecken würden (Wechselkurszielzonen). (Ma)