Zinsabschlagsteuer

Die Zinsabschlagsteuer ist eine spezielle Form der Kapitalertragsteuer, die für alle Zinserträge oberhalb des individuellen Freibetrags erhoben wird. Sie gilt mit der Überschreitung der Freibeträge für alle in- und ausländischen Kapitalanleger, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben.

Der Fiskus unterscheidet zwischen Zinsen aus verbrieften und nichtverbrieften Kapitalforderungen, für die ein Zinsabschlag von 30 Prozent erhoben wird und so genannten Schalter- oder Tafelgeschäften, für deren Zinserträge 35 Prozent fällig werden.

Die Zinsabschlagsteuer wird von dem jeweiligen Kreditinstitut einbehalten (Quellensteuer) und ist auf die individuelle Einkommens- bzw. Körperschaftssteuerschuld anrechenbar. Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, zahlen Zinsabschlagsteuer nur bei Schaltergeschäften, die in Deutschland getätigt werden.