Aussteuerungsbetrag

Der Aussteuerungsbetrag wurde im Zuge der Arbeitsmarktreform Hartz IV eingeführt und musste von 2005 bis Ende 2007 geleistet werden. Er sah vor, dass die Nürnberger Bundesagentur für Arbeit (BA) für jeden Arbeitslosen, der aus dem beitragsfinanzierten Arbeitslosengeld in das steuerfinanzierte Arbeitslosengeld II wechselt, die Ausgaben für das Arbeitslosengeld II von einem Jahr (rund 10.000 Euro) an den Bund überweisen muss.

Die Gründe für die Einführung des Aussteuerungsbetrags waren umstritten: Offiziell sollte die BA damit motiviert werden, Arbeitslosen möglichst rasch noch in den ersten zwölf Monaten wieder eine neue Arbeit zu vermitteln. Vor allem sollte verhindert werden, dass die Bundesagentur schwierige Fälle, die sich nur mit hohem Aufwand wieder in den Arbeitsmarkt integrieren lassen, aufgibt und in das Arbeitslosengeld II durchreicht.

Fachleute hingegen kritisierten den Aussteuerungsbetrag häufig als "Strafsteuer" für die BA. So monierten Arbeitgeberverbände beispielsweise, dass ohne den Aussteuerungsbetrag die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gesenkt werden könnten. Auch ordnungspolitisch war fragwürdig, warum der Bund durch einen finanziellen Anreiz sicherstellen musste, dass seine eigene Behörde die ihr zugedachten Aufgaben erfüllt. Der Verdacht lag nahe, dass der Aussteuerungsbetrag eher als eine zusätzliche Finanzierungsquelle für den notleidenden Bundeshaushalt herhalten musste.

Die Einnahmen aus dem Aussteuerungsbetrag beliefen sich auf eine Gesamtsumme von rund 9,8 Milliarden Euro. Das Geld musste vierteljährlich an den Bund überwiesen werden.