Aut-idem-Regelung

Aut-idem-Regelung und Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz

Die am 1. Juli 2002 in Kraft getretene Aut-idem-Regelung (aut-idem: lat.; "oder ein gleiches") sieht die Substitution von Medikamenten durch gleich wirkende preiswertere vor. Sie hat eine wirtschaftliche Arzneimittelabgabe zum Ziel und ist Bestandteil des so genannten Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetzes (AABG), mit dem die Kosten im Gesundheitswesen gedämpft werden sollen.

Die Aut-idem-Regelung verpflichtet Apotheken dazu, von Medikamenten für denselben Zweck bei identischer Wirkungsstärke, Darreichungsform (zum Beispiel Tabletten, Saft, Tropfen oder Zäpfchen) und Packungsgröße das preiswerteste auszuwählen. Auch schon vor Inkrafttreten des AABG war eine solche Substitution möglich. Sie wurde ursprünglich vor allem dann angewendet, wenn ein Patient besonders schnell versorgt werden sollte, zum Beispiel während des Apotheken-Notdienstes. Die Details der Regelung wurden zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband 2004 vereinbart und 2008 aktualisiert.

Sparen durch Generika

Wie kommt es überhaupt dazu, dass gleichzeitig mehrere Präparate mit gleicher Anwendung und Wirkung, aber zu unterschiedlichen Preisen auf dem Markt sind? Die wichtigste Erklärung liegt im Prozess der Entwicklung und Vermarktung neuer Medikamente: Hohe Kosten entstehen vor allem in der Forschungs- und Entwicklungsphase von Arzneimitteln. Die Hersteller der Originalmittel nutzen daher die Möglichkeit, sich die neuen Präparate patentieren zu lassen. So können sie die hohen Forschungs- und Entwicklungskosten „hereinholen“. Ist der Patentschutz abgelaufen, dürfen andere Hersteller die Medikamente „nachbauen“. Diese Präparate, die Generika, sind dann meist preiswerter als die Originalpräparate.

Die Praxis der Aut-idem-Regelung

Es gibt grundsätzlich zwei Fälle: Entweder gibt der verordnende Arzt explizit ein bestimmtes Präparat vor, oder er lässt der Apotheke eine Auswahlmöglichkeit. Im ersten Fall kreuzt der Arzt ein dafür vorgesehenes Kästchen auf dem Rezept an und trägt ein konkretes Präparat ein.
Im zweiten Fall besteht eine Auswahlmöglichkeit für die Apotheke: Sie kann entweder das verordnete Präparat herausgeben oder eines der drei preisgünstigsten gleichen Präparate. Hierbei gibt es wiederum zwei Möglichkeiten: Entweder kann die Apotheke den Hersteller frei wählen, oder sie ist an eine bestimmte Auswahl von Herstellern gebunden, mit denen die Krankenkasse des jeweiligen Patienten einen Rabattvertrag abgeschlossen hat.

Sorgfalt bei der Auswahl

Bei der Auswahl preisgünstigerer Medikamentes geht es nicht nur um die Hauptwirkstoffe, sondern auch um die Verträglichkeit anderer Komponenten, also der Hilfs- und zum Beispiel Konservierungsstoffe. Außerdem ist darauf zu achten, dass die Patienten mit einer möglicherweise leicht geänderten Anwendung zurecht kommen.
 
(Stand: 2016)