Betriebsversammlung

Die Betriebsversammlung ist ein Organ der Information und der Aussprache. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz stehen folgende Punkte im Mittelpunkt:

  • die Entgegennahme des Tätigkeitsberichts des Betriebsrats und die Information über die mit dem Arbeitgeber getroffenen Vereinbarungen und gefassten Beschlüsse,
  • die allgemeine Unterrichtung der Belegschaft über die betrieblichen Verhältnisse und ihre Entwicklung durch Betriebsrat und Arbeitgeber,
  • Fragen, kritische Anmerkungen und Anträge der Mitarbeiter,
  • die Pflicht des Arbeitgebers, einmal im Kalenderjahr über das Personal- und Sozialwesen zu unterrichten und
  • die Pflicht des Arbeitgebers, einmal im Kalenderjahr über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betriebes zu unterrichten.


Die Betriebsversammlung ist sowohl für den Betriebsrat als auch für die Betriebsleitung ein sehr wichtiges Organ, das die meisten Arbeitnehmer zur gleichen Zeit am gleichen Ort versammelt. Somit ist die Betriebsversammlung ein hervorragendes Informations- und Ausspracheinstrument.

Allerdings gelten für den Betriebsrat und für die Betriebsleitung sehr unterschiedliche Voraussetzungen. Anders als bei den Arbeitgebern und den leitenden Angestellten werden die Betriebsratsmitglieder von den auf der Betriebsversammlung erscheinenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewählt. Das Bestreben des Betriebsrats ist es daher, den anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu zeigen, dass sie ihn zu Recht gewählt haben und gut daran tun, ihn wiederzuwählen. Die Betriebsversammlung bietet dem Betriebsrat daher eine Möglichkeit der Selbstdarstellung und Legitimation.

Ein Selbstdarstellungsforum kann die Betriebsversammlung auch für die Betriebsleitung und den Arbeitgeber sein. Hier allerdings unter einem anderen Vorzeichen: nämlich der Darstellung der Unternehmenspolitik durch den Arbeitgeber. Hier kann Unternehmenspolitik "verkauft" werden.
Trotz der beiden unterschiedlichen Positionen von Betriebsrat und Betriebsleitung haben beide doch eines gemeinsam: Beide sind an der guten wirtschaftlichen Entwicklung des Betriebes interessiert.

Zur optimalen Vorbereitung auf eine Betriebsversammlung gehört auch die Aufbereitung der Kenntnisse aus den gemeinsamen Ausschüssen von Betriebsrat und Betriebsleitung, des Wirtschaftsausschusses, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Mitarbeitergespräche und der verschiedenen freiwilligen Institutionen und Ausschüsse, die zwischen Betriebsrat und Betriebsleitung vereinbart worden sind.