Bundesrat

Der Bundesrat ist als Vertretung der Bundesländer das zweite gesetzgebende Verfassungsorgan auf Bundesebene (Legislative). Im Gegensatz zum Bundestag, der alle vier Jahre gewählt wird, ist der Bundesrat ein ständiges Parlament ohne Wahl- bzw. Legislaturperioden.

Der Bundesrat setzt sich aus weisungsgebundenen Mitgliedern der Bundesländer, die sie bestellen und abberufen, zusammen. Jedes Bundesland hat im Bundesrat mindestens drei Stimmen, Länder mit entsprechend hoher Einwohnerzahl können bis zu sechs Stimmen im Bundesrat haben (Art. 51 II GG).

Zu den verfassungsmäßigen Aufgaben des Bundesrats zählen unter anderem:

  • Mitwirkung bei der Verabschiedung zustimmungspflichtiger Gesetze
  • Stellungnahme zu Gesetzesvorlagen der Bundesregierung
  • Recht zur Einbringung so genannter Initiativgesetze

Der Bundesrat hat seinen Sitz in Berlin.