Erneuerbare Energien

Erneuerbare Energien stammen aus Energiequellen, die sich bei der Energieerzeugung nicht verbrauchen, da sie sich im Gegensatz zu fossilen Energiequellen stetig erneuern. Zu den erneuerbaren Energieträgern zählen Solarstrahlung, Windenergie, Wasserkraft, Biomasse, die Meeresgezeiten und Erdwärme. Daraus wird nicht nur Strom erzeugt, sondern auch Warmwasser und Heizungswärme gewonnen.
 
Ökologischer Vergleich zu konventioneller Energieerzeugung

Vorteile: Im Vergleich zu den fossilen Energien aus Erdöl, Erdgas, Braun- und Steinkohle gelten erneuerbare Energien als ressourcenschonend. Da bei ihrer Erzeugung entweder keine Treibhausgas-Emissionen anfallen oder zumindest nur so viel Kohlendioxid freigesetzt wird, wie eine Pflanze zuvor gebunden hat, werden die erneuerbaren Energien als klimaneutral eingestuft.

Darüber hinaus sind bei der Gewinnung regenerativer Energien keine Risiken wie bei der Atomstromerzeugung zu befürchten und es bleiben keine Rückstände wie der Atommüll, von dem noch sehr lange Zeit nach der Stromerzeugung die Gefahr ausgeht, dass radioaktive Strahlung in die Umwelt eindringt.

Nachteile: Die erneuerbaren Energien selbst verbrauchen sich zwar nicht, dafür ist aber der Anlagenbau, also beispielsweise die Produktion von Photovoltaik-Anlagen, Wasserkraftwerken oder Windrädern sehr rohstoffintensiv: Benötigt werden dafür unter anderem Baustoffe wie Zement und Sand, aber auch Metalle wie Aluminium, Eisen und Kupfer. Das führt zu einer Verschiebung des Ressourcenverbrauchs. Der Ausbau von erneuerbaren Energien verringert zwar unsere Abhängigkeit von Öl und anderen fossilen Energieträgern, jedoch steuern wir damit auf einen enormen Verbauch von natürlichen Rohstoffen zu.

Weil die Energiedichte der regenerativen Energien geringer ist als die der konventionellen Energieträger, ist zudem ihr Flächenverbrauch wesentlich größer. Nach Angaben des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung benötigt beispielsweise die Braunkohleförderung für ein Kraftwerk und die Erzeugung vergleichbarer Strommengen 50- bis 500-fach weniger Fläche als Windparks, Photovoltaik-Freiflächenanlagen oder der Anbau von Energiepflanzen für Bioenergie.

Unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit sind die erneuerbaren Energien komplizierter zu handhaben als konventionelle, weil sie nicht zu jeder Zeit bedarfsgerecht Strom liefern und schwieriger zu steuern sind.
 
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ersetzte am 1. April 2000 das bereits seit dem Jahr 1991 gültige Stromeinspeisungsgesetz und wird seitdem stets aktualisiert und durch weitere Ziele ergänzt.

Gemäß § 1 Abs. 1 EEG verfolgt das EEG den Zweck „im Interesse des Klima- und Umweltschutzes

  • eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen,
  • die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern,
  • fossile Energieressourcen zu schonen und
  • die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen zu fördern.“

Zudem ist festgelegt, dass regenerativ erzeugter Strom von den Netzbetreibern abgenommen werden muss. Er wird also bevorzugt gegenüber Strom aus anderen Quellen zu festgelegten Vergütungssätzen je Kilowattstunde ins Stromnetz eingespeist. Nach Inbetriebnahme einer Ökostrom-Anlage werden die garantierten Vergütungen über eine Laufzeit von 20 Jahren gezahlt. Sinn und Zweck des EEG ist es, den Betreibern von Windkraft-, Photovoltaik und Biogasanlagen kalkulierbare – und über dem Marktpreis liegende – Einnahmen zu verschaffen, um Investitionsanreize zu bieten. Da durch die technische Weiterentwicklung jedoch geringere Erzeugungskosten zu erwarten sind, werden die Vergütungen für neu in Betrieb genommene Anlagen entsprechend abgesenkt.

Im Jahr 2012 wurde als wichtiges neues Element die optionale Direktvermarktung mit Marktprämie eingeführt. Sie ersetzt die feste Vergütung durch einen an den Erzeugungskosten orientierten Zuschlag auf den durchschnittlichen monatlichen Börsenstrompreis. Die Direktvermarktung ist für einige Anlagen verpflichtend und außerdem sollen sukzessive Auktionen zur Bestimmung der Marktprämie eingesetzt werden. Hinzu kommt eine Managementprämie, um die Vermarktungskosten zu decken. Damit sollen die Anlagenbetreiber einen Anreiz erhalten, ihren Strom selbst zu vermarkten. Indem sie die Erzeugungskapazität ihrer Anlage vergrößern, können sie in Zeiten hoher Strompreise größere Erträge erwirtschaften.

Die Subventionierung des EEG wird auf die Stromverbraucher umgelegt. Diese Umlage ist seit der Jahrtausendwende stark gestiegen. Ursprünglich betrug sie 0,2 Cent je Kilowattstunde – im Jahr 2016 sind es bereits 6,24 Cent.

Auch Unternehmen sind von der Zahlung nicht ausgeschlossen. Während kleine und mittelständische Unternehmen dieselbe EEG-Umlage zahlen wie private Verbraucher, gelten für große industrielle Abnehmer Ermäßigungen. Das Ziel dieser Ausgleichsregelung ist es, eine übermäßige Belastung stromintensiver Unternehmen des produzierenden Gewerbes zu vermeiden und so deren internationale Wettbewerbsfähigkeit und die daran hängenden Arbeitsplätze zu erhalten. Seit 2015 gelten die Ausnahmen jedoch nur noch für bestimmte Branchen. Zudem fallen die Ermäßigungen deutlich geringer aus.
 
Energiewende

Die 2011 von der Bundesregierung beschlossene Energiewende sieht den Ausstieg aus der Energiegewinnung durch Atomkraft vor. Bis zum Jahr 2022 soll der letzte Atommeiler vom Netz gehen. Der Anteil der regenerativen Energien am Bruttostromverbrauch soll bis zum Jahr 2050 auf 80 Prozent gesteigert werden. Den Rest sollen fossile Energien abdecken.

Die größte Herausforderung bei der flächendeckenden Stromversorgung aus regenerativen Energien ist die Speicherung der unregelmäßig anfallenden Energie und der bundesweite Ausbau eines Stromnetzes, das beispielsweise den Strom aus der vor allem in Norddeutschland gewonnenen Windkraft in den Süden weiterleitet.
 
 
Weitere Informationen

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Informationsportal zu erneuerbaren Energien

 
(Stand 2016)