Europäische Union (EU)

Die Europäische Union besteht derzeit aus 28 Mitgliedsstaaten und deren Bürgerinnen und Bürgern.
Was 1958 nach dem zweiten Weltkrieg als reine Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) begann, um den Handel zwischen den Ländern zu stärken, entwickelte sich mit den Jahren zu einer Organisation, deren Agenda nun auch Themen wie Klimawandel und Sicherheit umfasst und damit zahlreiche Politikfelder abdeckt. Mit diesem Wandel änderte sich 1993 auch die Bezeichnung in Europäische Union (EU).
Das Besondere an der EU: alle Staaten bleiben souverän und unabhängig. Einige ihrer Befugnisse übertragen sie an Institutionen, die die Mitgliedsstaaten selbst geschaffen haben. Das bedeutet, dass Entscheidungen zu bestimmten Fragen auf europäischer Ebene demokratisch getroffen werden können.

Die zentralen Institutionen der EU

  • Europäisches Parlament
  • Europäischer Rat
  • Rat der europäischen Union
  • Europäische Kommission
  • Gerichtshof der Europäischen Union
  • Europäischer Rechnungshof
  • Europäische Zentralbank

Bedingungen für den Beitritt:

Im Jahr 1993 trafen sich die Staats- und Regierungschefs der EU und formulierten die sogenannten Kopenhagener Kriterien, die von allen Staaten erfüllt werden müssen, die der EU beitreten wollen:

  • Das "politische Kriterium": Institutionelle Stabilität, demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowieso Achtung und Schutz der Minderheiten.
  • Das "wirtschaftliche Kriterium": Eine funktionsfähige Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck innerhalb des EU-Binnenmarktes standzuhalten.
  • Das "Acquis-Kriterium": Die Fähigkeit, sich die aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen und Ziele zu eigen zu machen. Das bedeutet: Übernahme des gesamten gemeinschaftlichen Rechts, des "gemeinschaftlichen Besitzstandes " (Acquis communautaire).

Die Verhandlungen zum Beitritt dauern normalerweise mehrere Jahre. Jährlich legt die EU-Kommission sogenannte Fortschrittsberichte vor. Darin wird auf den Stand der Verhandlungen eingegangen, als auch die Entwicklung der Beitrittskandidaten in Bezug auf die Anpassung an die EU-Anforderungen beschrieben.

Nachdem das Europäische Parlament dem Beitrittsabkommen mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder zugestimmt hat, muss ebenfalls noch der Rat einstimmig zustimmen. Erst danach können die Abkommen von den Staats- und Regierungschefs der EU und dem Beitrittsland unterzeichnet werden. Jedes Beitrittsabkommen muss als völkerrechtlicher Vertrag von den EU-Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften "ratifiziert" werden. Mit der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden ist das Beitrittsverfahren abgeschlossen und die Abkommen treten in Kraft. Das Beitrittsland wird dann zum Mitgliedstaat.

Stimmengewichtung und Sitzverteilung in den Ländern:

"Degressiv proportionale Repräsentation" heißt die Verteilungsformel, nach der die Anzahl der Abgeordneten eines EU-Mitgliedslands im Europäischen Parlament (EP) bestimmt wird. Dabei sind kleinere Länder in Verhältnis zu den größeren Staaten überrepräsentiert. Die degressive Stimmenverteilung dient dazu, kleineren und mittleren Staaten ein parlamentarisches Mitbestimmungsrecht in der Europäischen Union zu verleihen, da ihre Anliegen ansonsten unter Umständen von größeren Mitgliedsstaaten blockiert werden könnten.

Die Mitgliedsstaaten und deren Beitrittsjahr:

  1. Belgien (1958)
  2. Bulgarien (2007)
  3. Dänemark (1973)
  4. Deutschland (1958)
  5. Estland (2004)
  6. Finnland (1995)
  7. Frankreich (1958)
  8. Griechenland (1981)
  9. Irland (1973)
  10. Italien (1958)
  11. Kroatien (2013)
  12. Lettland (2004)
  13. Litauen (2004)
  14. Luxemburg (1958)
  15. Malta (2004)
  16. Niederlande (1958)
  17. Österreich (1995)
  18. Polen (2004)
  19. Portugal (1986)
  20. Rumänien (2007)
  21. Schweden (1995)
  22. Slowakei (2004)
  23. Slowenien (2004)
  24. Spanien (1986)
  25. Tschechien (2004)
  26. Ungarn (2004)
  27. Vereinigtes Königreich (1973)
  28. Zypern (2004)

Beitrittskandidaten:

  • Albanien (Kandidatenstatus seit 24.06.2014)
  • Mazedonien (Kandidatenstatus seit 17.12.2005)
  • Montenegro (Beitrittsverhandlungen seit 29.06.2012)
  • Serbien (Beitrittsverhandlungen seit 21.01.2014)
  • Türkei (Beitrittsverhandlungen seit 03.10.2005)

 
Nähere Informationen unter:

www.europa.eu/european-union/
www.bpb.de/stimmengewichtung-und-sitzverteilung/


(Stand: Februar 2017)