Finanzausgleich

Das System des Finanzausgleichs regelt die Verteilung der Aufgaben, der Ausgaben und der Einnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Dabei wird allgemein unterschieden zwischen passivem und aktivem Finanzausgleich. Der passive Finanzausgleich regelt die Verteilung staatlicher Aufgaben auf die jeweilige Gebietskörperschaft. Beim aktiven Finanzausgleich steht die Verteilung der Finanzmittel im Vordergrund. Gebietskörperschaftsebenen können ihre Aufgaben nur dann wahrnehmen, wenn ihnen auch die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen.

Die Finanzierung der Ausgaben der Gebietskörperschaft erfolgt im deutschen Föderalismus auf drei Wegen. Jeder Ebene steht ein Teil des Steuerkuchens zur Verfügung, der meistens nach festen Quoten auf Bund, Länder und Gemeinden aufgeteilt wird. Weiterhin beteiligt sich der Bund durch Zuweisungen an vielen Aufgaben der Länder und Gemeinden. Dies wird als vertikaler Finanzausgleich bezeichnet. Daneben gibt es einen horizontalen Finanzausgleich, der für einen Ausgleich der Finanzmittel zwischen reichen und armen Ländern führt. Hauptziel des staatlichen Finanzausgleichs ist gemäß dem Grundgesetzauftrag die "Vereinheitlichung der Lebensverhältnisse" in Deutschland.

Problematisch ist der deutsche Länderfinanzausgleich nicht wegen der Höhe dieser Ausgleichszahlungen, sondern wegen der extrem hohen Abschöpfung von zusätzlichen Steuereinnahmen bei den Ländern. Das System funktioniert wie kommunizierende Röhren: Steigen die eigenen Einnahmen, führt das fast im gleichen Ausmaß zu fallenden Transferansprüchen und umgekehrt. Damit fehlen den finanzschwachen Ländern Anreize zu eigenen Anstrengungen. Ein Hauptziel der anstehenden Reform des Länderfinanzausgleichs muss ein Abbau dieser absurd hohen Grenzbelastungen sein.

Schließlich gibt es auch auf der internationalen Ebene das Instrument des Finanzausgleichs. Dabei geht es um die Festlegung von Finanzierungsbeiträgen für die internationalen Organisationen wie zum Beispiel UNO, FAO oder NATO. (Lb)