Finanzplanungsrat

Der Finanzplanungsrat wurde 1968 mit dem Stabilitäts- und Wachstumsgesetz geschaffen und tagte erstmals 1969. Ihm gehören neben den Finanzministern von Bund und Ländern ein Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums, Repräsentanten der Kommunen und ein beratendes Mitglied der Bundesbank an.

Im Finanzplanungsrat koordinieren Bund, Länder und Gemeinden ihre Haushaltspolitik. Das Gremium kommt jeweils nach den Steuerschätzungen im Frühjahr und Herbst zusammen, um auf Basis der jüngsten Finanz- und Konjunkturdaten Ausgaben und Einnahmen für die nächsten Jahre zu veranschlagen. Das Gremium kann auch zu Sondersitzungen zusammengerufen werden.

Für eine abgestimmte Haushaltsplanung soll der Rat möglichst von einheitlichen Annahmen für die künftige Entwicklung von Gesamtwirtschaft und Haushalten ausgehen. Koordinierende Funktion kommt dem Rat auch beim Finanzausgleich zu Gunsten der "armen" Bundesländer zu. Die letzte Verantwortung für die Finanzplanung und die Haushalte liegt bei den jeweiligen Gebietskörperschaften.