Kommanditgesellschaft (KG)

Eine Kommanditgesellschaft – kurz: KG – ist eine Personengesellschaft. Das bedeutet, die Inhaber, die sogenannten Komplementäre, haften mit ihrem gesamten persönlichen Vermögen. Daneben gibt es aber auch Gesellschafter, die nur mit dem Kapital haften, mit dem sie sich an der Firma beteiligen: Das sind die sogenannten Kommanditisten. Eine KG gehört mindestens einem Komplementär und mindestens einem Kommanditisten. Die Geschäfte führen in der Regel die Komplementäre. Kommanditisten werden nur an Entscheidungen beteiligt, die über das übliche Geschäft hinausgehen, zum Beispiel am Kauf eines anderen Unternehmens.
 
Vertragliche Regelung

Wesentlicher Vorteil einer KG ist, dass sich Komplementäre von Kommanditisten zusätzliches Eigenkapital beschaffen können. Das ist meistens einfacher und zu einer niedrigeren Verzinsung zu bekommen als zum Beispiel Kredite von einer Bank. Eine KG bietet sich daher für Unternehmer an, die allein Chef sein wollen, aber zusätzliches Kapital brauchen. Erzielt eine KG einen ausreichenden Jahresgewinn, wird dieser so aufgeteilt, dass das eingesetzte Kapital jedes Gesellschafters mit mindestens 4 Prozent verzinst wird. So ist es im Handelsgesetzbuch festgelegt. Die Komplementäre erhalten darüber hinaus eine Gewinnbeteiligung dafür, dass sie die Geschäfte führen und mit ihrem gesamten Vermögen haften. Die Einzelheiten werden in jedem Unternehmen vertraglich geregelt. Besondere Formen der Kommanditgesellschaft sind die GmbH & Co. KG und die KGaA. Bei der GmbH & Co. KG ist die GmbH der Komplementär, die Haftung also auf das Vermögen der GmbH beschränkt. Die KGaA ist eine Mischform aus der Aktiengesellschaft (AG) und der KG. Die Geschäfte führen anstelle eines Vorstands Komplementäre als persönlich haftende Gesellschafter.


Quelle: AKTIVonline, Joachim Herr