Korruption

Der aus dem Lateinischen stammende Begriff (corruptus = bestochen) bedeutet Missbrauch einer Vertrauensstellung, sei es in der Politik, Wirtschaft, Justiz, in der Verwaltung oder in anderen Organisationen. Strafbar machen sich sowohl Personen, die andere bestechen, als auch diejenigen, die sich bestechen lassen. In beiden Fällen werden Vorteile auf illegale Weise beschafft. Leidtragende sind zum Beispiel andere Unternehmen, die trotz eines besseren Angebots bei einer Auftragsvergabe leer ausgehen. Wenn es sich um öffentliche Aufträge handelt, entsteht auch meistens den Steuerzahlern Schaden. Denn wenn sich an den Aufträgen Beteiligte unrechtmäßig bereichern, steigen die Gesamtkosten für Projekte.

Strafverfolgung

In Deutschland sind Bestechung und Bestechlichkeit sowie allein schon der Versuch dazu Straftatbestände. Rechtliche Grundlage dafür ist das Strafgesetzbuch. Im Fall von grenzüberschreitenden Vergehen spielen auch das Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung und das EU-Bestechungsgesetz eine Rolle. Korruption im „geschäftlichen Verkehr“, also zulasten von Wettbewerbern eines Unternehmens, wird mit einer Geldstrafe oder mit bis zu drei Jahren Haft geahndet. In besonders schweren Fällen mit bis zu fünf Jahren. Machen sich Amtsträger aus dem öffentlichen Dienst oder Richter wegen Korruption strafbar, drohen ihnen sogar bis zu zehn Jahre Gefängnis. Um besonders schwere Fälle handelt es sich, wenn der mit Korruption beschaffte Vorteil ein „großes Ausmaß“ erreicht hat oder wenn der Täter systematisch sowie als Mitglied einer Bande gehandelt hat.

Quelle: AKTIVonline, Joachim Herr