Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist das älteste Element der Sozialversicherung. Sie geht auf das 1883 erlassene „Gesetz betreffend der Krankenversicherung der Arbeiter“ zurück. Reichskanzler Otto von Bismarck hatte den entscheidenden Anstoß dazu gegeben. Zweck ist eine Absicherung gegen das Risiko von Kosten, die mit einer Krankheit verbunden sein können. Möglich macht das die sogenannte Solidargemeinschaft aller Versicherten. Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen einen Beitrag von 7,3 Prozent auf ihr Bruttoeinkommen zzgl. den individuellen Zusatzbeitrag, der kassenindividuell festgelegt wird und derzeit (2017) bei durchschnittlich bei 1,1% liegt. Mit dem Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent sind es insgesamt 14,6 Prozent plus Zusatzleistungen. Darüber hinaus trägt seit dem 1.1.2015 der Arbeitnehmer einen einkommensabhängigen Zuschlag, dessen Höhe die Krankenkasse bestimmt. Seit 2009 besteht in Deutschland die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Jeder, der hierzulande einen Wohnsitz hat, muss sich bei einem in Deutschland zugelassenen Krankenversicherer versichern. Es besteht die Wahl zwischen einer gesetzlichen Krankenversicherung und einer privaten Krankenversicherung, wobei die private Krankenversicherung nur dann gewählt werden kann, wenn man ein hohes Einkommen vorweisen kann.

Quelle: AKTIVonline, Joachim Herr