Personalzusatzkosten

Personalzusatzkosten (auch: Personalnebenkosten) sind zusätzliche Aufwendungen, die Arbeitgeber ergänzend zum regulären Leistungsentgelt  (Lohn, Gehalt, Honorar) freiwillig oder auf Grund gesetzlicher oder tariflicher Bestimmungen zahlen. Diese Aufwendungen stehen nicht im direkten Zusammenhang mit der tatsächlich geleisteten Arbeit. Deshalb werden die Personalzusatzkosten auch „der zweite Lohn" genannt.

Vier Arten von Personalzusatzkosten

Die Zusatzkosten lassen sich in vier Positionen gliedern:

  • Vergütung arbeitsfreier Tage: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, an Feiertagen und während des Urlaubs gezahltes Gehalt
  • Sonderzahlungen: beispielsweise Vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld, zusätzliches Urlaubsgeld
  • Aufwendungen für Vorsorgeeinrichtungen: Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich Unfallversicherung, betriebliche Altersvorsorge
  • sonstige Personalzusatzkosten: zum Beispiel Abfindungen, Kosten der Aus- und Weiterbildung, Aufwendungen für betriebliche Einrichtungen wie Kantinen oder Kindergärten

Der „erste Lohn“

Das Pendant zu den Personalzusatzkosten ist die rechnerische Größe „Entgelt für geleistete Arbeit", also das so genannte Direktentgelt oder auch "der erste Lohn".

Die Personalzusatzkostenquote

Bezieht man die Personalzusatzkosten auf das Direktentgelt, erhält man die Personalzusatzkostenquote. Sie gibt an, wie viel Unternehmen auf jeden Euro, den ein Arbeitnehmer an Lohn für tatsächlich geleistete Arbeit erhält, für soziale Extras drauflegen.

Die Lohnnebenkosten

Im Gegensatz zu den Personalzusatzkosten umfassen die Lohnnebenkosten nur die Aufwendungen für Vorsorgeeinrichtungen und die sonstigen Personalzusatzkosten. Sonderzahlungen und die Vergütung arbeitsfreier Tage sind nicht enthalten. Umgangssprachlich werden mit dem Begriff der Lohnnebenkosten auch oft die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Sozialversicherung umschrieben.

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(Stand: November 2011)