Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung schützt vor finanziellen Einbußen im Alter, bei verminderter Erwerbsfähigkeit und – im Falle des Todes eines Versicherten – die Hinterbliebenen. Sie zählt zu den fünf Zweigen der Sozialversicherung in Deutschland und ist gesetzlich im sechsten Buch des Sozialgesetzbuchs geregelt. Grundsätzlich unterliegen alle Arbeitnehmer und Auszubildenden der Versicherungspflicht, ausgenommen davon sind Beamte und die meisten Selbstständigen.

Finanzierung

Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden durch Beitragszahlungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie durch Steuermittel des Bundes finanziert. Dabei wird das Umlageverfahren angewendet. Das bedeutet, dass die Rentenversicherung – abgesehen von einer geringen Nachhaltigkeitsreserve – kein Kapital bildet, sondern ihre Einnahmen direkt in Form von Rentenzahlungen wieder ausschüttet.

Der demographische Wandel setzt die umlagefinanzierte Rentenversicherung in Deutschland unter Druck. Verantwortlich sind geringe Geburtenzahlen, die stetig wachsende Lebenserwartung der Bundesbürger sowie die Alterung der geburtenstarken Jahrgänge. All das führt dazu, dass immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentner aufkommen müssen: So kommen heute etwa 34 Personen ab einem Alter von 65 Jahren auf 100 Bürger im Erwerbsalter zwischen 20 und 64 Jahren. Bis 2060 wird sich die Zahl der zu versorgenden Älteren verdoppeln, dann werden es zwischen 63 und 67 Ältere sein.

Regelaltersrente

Die Regelaltersrente ist die bekannteste Leistung der Rentenversicherung. Fast jeder, der in seinem Leben gearbeitet oder Kinder erzogen hat, kann eine Altersrente beanspruchen. Die Höhe der Leistungen orientiert sich am Einkommen und den persönlichen Beitragszeiten. Bei der Berechnung werden sowohl Zeiten berücksichtigt, in denen Versicherte abhängig beschäftigt waren und zusammen mit dem Arbeitgeber Beiträge gezahlt haben, als auch Phasen, in denen Beiträge durch andere entrichtet werden. Für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten zum Beispiel überweist der Bund Steuermittel an die Rentenkasse, in Phasen der Arbeitslosigkeit trägt die Nürnberger Arbeitsagentur die Beitragszahlungen.

(Stand: Mai 2011)