Riester-Rente

Im Zuge der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung wurde im Jahre 2001 die "zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge", die so genannte "Riester-Rente" eingeführt, um mit dieser ersten staatlich geförderten privaten Altersvorsorge Kürzungen der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen.

Die Förderung erfolgt auf zwei Wegen:

Zulagen: Insgesamt, also einschließlich des staatlichen Zuschusses, müssen mindestens 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens für die Riester-Rente angelegt werden, um die volle Zulage zu erhalten. Ein Erwachsener bekommt dann 154 Euro pro Jahr dazu, das gilt auch für Partner mit eigenem Riester-Vertrag. Pro Kind erhöht sich die Zulage um 185 Euro, für alle nach 2007 geborenen Kinder gibt es sogar 300 Euro. Die Kinderzulage geht an die Mutter, oder wenn die Eltern getrennt leben, an denjenigen Elternteil, der das Kindergeld bezieht.

Steuerliche Abzugsfähigkeit: Bis zu 2.100 Euro an zusätzlichen Altersvorsorgeaufwendungen können steuermindernd geltend gemacht werden, also in der Steuererklärung vom Einkommen abgezogen werden. Die Steuerersparnis, die sich dadurch ergibt, hängt vom persönlichen Höchststeuersatz ab. Ist sie höher als die staatliche Zulage, erstattet das Finanzamt die Differenz bei der Steuerrückzahlung. Ist die Ersparnis geringer, bleibt es bei der Zulage.

Mögliche Formen der Riester-Altersvorsorge sind klassische private Rentenversicherungen, Banksparpläne oder Fondssparpläne. Über den sogenannten „Wohn-Riester“ gibt es auch die Möglichkeit, die Riester-Förderung zur Finanzierung von Wohneigentum zu nutzen.

Um für Riester zertifiziert zu werden, muss ein Altersvorsorgeprodukt verschiedene Bedingungen erfüllen. Dazu gehören:

  • Die private Zusatzrente darf für Vertragsabschlüsse ab 2012 nicht vor dem 62. Geburtstag ausgezahlt werden.
  • Zu Beginn der Auszahlungsphase muss der Anbieter mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge als Zusatzrente zur Verfügung stellen – es darf also kein Kapital verloren gehen.
  • Die Rente muss bis zum Lebensende in Form regelmäßiger Zahlungen geleistet werden. Bis zu 30 Prozent des Kapitals dürfen auf einen Schlag ausgezahlt werden.
  • Der Altersvorsorgevertrag muss in der Ansparphase beitragsfrei gestellt werden können und zudem kündbar sein, um das angesparte Kapital auf einen anderen Vertrag übertragen zu können.
  • Erwerbsunfähigkeitsschutz und Hinterbliebenenversorgung können zusätzlich vereinbart werden.
  • Anbieter von Riester-Verträgen müssen umfassend und vergleichbar über ihre Kapitalanlage informieren.

Im Todesfall können Riester-Verträge einschließlich der Förderung auf Ehepartner mit eigenem Riester-Vertrag übertragen werden. Soll das Kapital allerdings an die Erben ausgezahlt werden, geht die Riester-Förderung verloren. Die Erben müssen Zuschüsse und steuerliche Förderung zurückzahlen.