Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag, auch „Soli“ genannt, ist eine Ergänzungsabgabe auf die Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer oder Körperschaftsteuer in Deutschland. Das Aufkommen steht allein dem Bund zu. Eingeführt wurde der Solidaritätszuschlag im Jahr 1991 unter Bundeskanzler Helmut Kohl. Ausgangspunkt war die Beteiligung Deutschlands an den Kosten des 2. Golfkriegs. Die Verlängerungen des Solis seit 1995 wurden in erster Linie mit den Kosten der deutschen Wiedervereinigung begründet. Der Soli startete von Mitte 1991 bis Mitte 1992 mit 7,5 Prozent auf den Steuerbetrag. Bis Ende 1994 wurde er ausgesetzt und lag von 1995 bis 1997 weiterhin bei 7,5 Prozent. Die Reduzierung auf 5,5 Prozent gilt seit Januar 1998. Festgehalten sind die gesetzlichen Regelungen im Solidaritätszuschlaggesetz (SolzG). Geringverdiener sind von der Abgabe ausgenommen, sofern sie ihre Lohnsteuer nicht mehr als 972 Euro im Jahr beträgt. Für Ehepaare gilt der doppelte Wert. Mit der Frage, ob der Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß ist, haben sich schon mehrere Gerichte beschäftigt – zum Beispiel auf Initiative des Bundes der Steuerzahler.

Quelle: AKTIVonline, Joachim Herr