Tarifvertrag

Tarifverträge regeln die Rechten und Pflichten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Ausgehandelt werden sie in der Regel von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Sie gelten dann für alle Mitglieder der Vertragsparteien. Je nach Größe und Bedeutung eines Arbeitgebers gibt es aber auch Tarifverträge, die von einzelnen Unternehmen abgeschlossen werden. Dann spricht man, wie etwa beim Fahrzeughersteller VW, von Haustarifverträgen.

Regelungen

Es gibt verschiedene Formen von Tarifverträgen. Rahmen- oder Manteltarifverträge, die meist lange oder sogar unbefristet gelten, enthalten Vereinbarungen zu eher allgemeineren Fragen. Dazu zählen etwa die Arbeitsbedingungen, Urlaubsansprüche oder die Eingruppierung der Mitarbeiter in Lohngruppen. Auch ergänzende Regelungen zu Rente, Weiterbildung oder Teilzeit werden hier festgehalten. Die konkrete Höhe der Vergütung bestimmt ein Lohn-, Gehalt- oder Entgelttarifvertrag. Er gilt oft nur ein Jahr oder etwas länger. Die Bestimmungen regeln die Mindestvergütung für die einzelnen Lohngruppen.

Quelle: AKTIVonline, Michael Stark