Häufig gestellte Fragen zur Euro-Schuldenkrise

Globalisierung und Europa

Gymnasien, Realschule, Hauptschule | Sekundarstufe I + II

Fachbegriff/Definition
24.08.2012

1. Ist der Euro stabil?

Ja, denn in der Euro-Zone betrug die Inflation von Juni 2010 bis Juni 2011 2,7 Prozent – in den USA waren es dagegen 3,6 Prozent

2. Hat der Euro auch außerhalb der Euro-Länder Bedeutung?

Der Euro ist nach dem US-Dollar die zweitwichtigste Reservewährung der Welt. Die Notenbanken hielten im Jahr 2010 rund 60 Prozent ihrer Reserven in US-Dollar und fast 27 Prozent in Euro.

3. Haben die Euro-Länder besonders hohe Schulden?

Gemessen am Stabilitäts- und Wachstumspakt der EU ja – denn mit einer durchschnittlichen Staatsverschuldung von fast 88 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (2010) wird die erlaubte Höchstgrenze von 60 Prozent des BIP deutlich überschritten.

Verglichen mit Japan (236 Prozent) ist die Verschuldung der Euro-Länder dagegen eher gering, und auch die USA (98 Prozent) stehen tiefer in der Kreide.

4. Politiker und Ökonomen sagen oft, Deutschland profitiere vom Euro besonders stark – stimmt das?

Ja, nach einer Studie der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aus dem Jahr 2011 hat die Währungsunion der deutschen Volkswirtschaft allein in den beiden Jahren 2009 und 2010 zwischen 50 und 60 Milliarden Euro gebracht – um so viel wäre die wirtschaftliche Leistung weniger gestiegen, wenn Deutschland nicht den Euro, sondern noch die D-Mark gehabt hätte.

Der Hauptgrund dafür ist laut KfW, dass der Euro weniger aufwertet als die D-Mark – und davon profitiert die deutsche Exportwirtschaft, deren Waren dadurch im Ausland preisgünstiger sind und somit mehr nachgefragt werden.

5. Was sagt die Leistungsbilanz aus?

Jede Volkswirtschaft erstellt eine Leistungsbilanz, die ihre außenwirtschaftliche Stärke oder Schwäche abbildet. Die Leistungsbilanz besteht aus vier Teilbilanzen:

  •  In der Handelsbilanz werden die Ein- und Ausfuhren von Waren erfasst.
  •  In der Dienstleistungsbilanz finden sich die Exporte und Importe von Dienstleistungen. Zu den Dienstleistungsimporten zählen etwa Auslandsreisen, während die Ausgaben von Touristen im Inland als Dienstleistungsexporte gewertet werden. Andere klassische Beispiele für den Dienstleistungshandel sind Beratungsleistungen oder die Dienste von Werbeagenturen, die Unternehmen von ausländischen Anbietern in Anspruch nehmen.
  •  Die Bilanz der Erwerbs- und Vermögenseinkommen führt zum Beispiel grenzüberschreitend geflossene Löhne, Honorare, Dividenden und Zinsen auf.
  •  Die Bilanz der laufenden Übertragungen ist für Geldübertragungen ohne Gegenleistung, also etwa Überweisungen an Familienmitglieder im Ausland, Entwicklungshilfe oder die Beiträge, die an internationale Organisationen gehen.

Aus realwirtschaftlicher Sicht sind besonders Handels- und Dienstleistungsbilanz interessant: Verkauft ein Land mehr Waren und Dienstleistungen ins Ausland, als es von dort bezieht, erwirtschaftet es einen Exportüberschuss. Weil die Ausfuhrgüter im Inland produziert werden, erhöht ein Exportüberschuss das Bruttoinlandsprodukt, schafft Arbeitsplätze und ist mit finanziellen Forderungen an jene Länder verknüpft, die die Leistungen erworben haben. In Ländern mit Importüberschuss hingegen steigen die Auslandsverbindlichkeiten. Will man allerdings die genaue finanzielle Position eines Landes im internationalen Zusammenhang beurteilen, muss man die grenzüberschreitenden Einkommenszahlungen und die Übertragungen in die Betrachtung einbeziehen.

6. Kann Griechenland aus der Euro-Zone ausgeschlossen werden oder selbst austreten?

Diese Frage lässt sich nicht eindeutig beantworten, denn im Vertrag von Maastricht über die Europäische Union (EUV) ist weder ein Rauswurf noch ein freiwilliger Austritt geregelt – beides ist weder erlaubt noch verboten. Juristisch gesehen fehlt also für einen Rauswurf die gesetzliche Grundlage. Sollte sich Griechenland oder ein anderer Mitgliedsstaat zu einem freiwilligen Austritt entschließen, wird man das aber kaum verbieten können.

7. Was passiert, wenn Griechenland freiwillig auf den Euro verzichtet und zur Drachme zurückkehrt?

Sinn und Zweck eines freiwilligen Austritts aus dem Euro wäre es, über die Rückkehr zur Drachme die griechische Wirtschaft langfristig wieder wettbewerbsfähig zu machen. Denn die Drachme würde massiv abgewertet, das heißt, die griechischen Produkte würden für die Euro-Länder, aber auch für die USA, Japan und andere Währungsräume billiger – im besten Fall könnte Griechenland also mehr exportieren und so seine chronisch defizitäre Handelsbilanz verbessern.

Für Griechenlands riesigen Schuldenberg wäre eine Rückkehr zur Drachme allerdings fatal, denn die Schulden des Landes müssten weiterhin in Euro zurückgezahlt werden. Wenn also die Drachme gegenüber dem Euro zum Beispiel um 30 Prozent abgewertet würde, dann steigen, vereinfacht ausgedrückt, Griechenlands Auslandsschulden in Europa ebenfalls um 30 Prozent.

8. Was sind Euro-Bonds?

Bonds sind Anleihen, sprich festverzinsliche Wertpapiere von Staaten oder auch Unternehmen. Eine Anleihe verbrieft dem Gläubiger einen Anspruch auf Rückzahlung und Zinszahlungen in einer bestimmten Höhe – und zwar dafür, dass er dem Emittenten für eine bestimmte Zeit Kapital zur Verfügung stellt.

Durch die Ausgabe von Staatsanleihen bekommen Staaten also einen Kredit. In der Euro-Zone leiht sich bislang jedes Land einzeln Geld – es gibt also griechische, deutsche, italienische und andere Staatsanleihen. Je nach Kreditwürdigkeit, die von den Rating-Agenturen bestimmt wird, müssen die einzelnen Länder dafür unterschiedlich hohe Zinsen zahlen. Im August 2011 musste zum Beispiel Griechenland, dessen Staatsanleihen von den Rating-Agenturen als „Ramsch“ eingestuft werden und somit als hochgradig risikoreich gelten, für seine Staatsanleihen mit 10-jähriger Laufzeit mehr als 18 Prozent Zinsen zahlen. Deutschland dagegen, das als erstklassiger Schuldner gilt und deshalb von den Rating-Agenturen die Höchstnote AAA bekommt, zahlte zum gleichen Zeitpunkt nur rund 2 Prozent.

Bei Euro-Bonds würden die derzeit 17 Mitgliedsstaaten der Euro-Zone nicht mehr jeder für sich Anleihen ausgeben und somit 17 verschiedene Zinssätze zahlen, sondern die Euro-Länder würden gemeinsame Anleihen herausgeben und folglich ein und denselben Zins zahlen. Da Länder mit hoher Bonität (wie Deutschland und Frankreich) für Länder mit niedriger Bonität (wie Griechenland und Portugal) bürgen, würde sich der Zinssatz für Euro-Bonds irgendwo zwischen den Extremen einpendeln – er wäre höher als der für deutsche Staatsanleihen und niedriger als der für griechische. Mit anderen Worten: Deutschland müsste bei Euro-Bonds Mehrkosten schultern – Experten rechnen mit einem zweistelligen Milliardenbetrag pro Jahr.

Kritiker der Euro-Bonds argumentieren, dass damit gegen die sogenannte No-Bail-out-Klausel des EU-Vertrags verstoßen – sie besagt, dass die EU-Staaten nicht untereinander für ihre Schulden haften. Außerdem könnten gemeinsame Anleihen manche Staaten dazu verleiten, ihre Haushaltsdisziplin zu vernachlässigen.

9. Was ist die Schuldenbremse?

Im Jahr 2009 hat Deutschland eine sogenannte Schuldenbremse beschlossen und ins Grundgesetz geschrieben. Demnach darf die strukturelle, also nicht konjunkturbedingte Nettokreditaufnahme des Bundes ab 2016 höchstens 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen. Die Bundesländer dürfen sich ab 2020 gar keine strukturellen Defizite mehr erlauben. Ausnahmen sind lediglich bei Naturkatastrophen und anderen außergewöhnlichen Notsituationen gestattet – und dann muss zur Rückzahlung ein Ausgleichskonto eingerichtet werden, mit dessen sich Hilfe sich die Tilgung der Kredite kontrollieren lässt.

Im Herbst 2011 hat auch Spanien eine Schuldenbremse in seine Verfassung aufgenommen. Demnach soll das Defizit der öffentlichen Hand ab 2020 nicht höher sein als 0,4 Prozent des BIP.

10. Welche Aufgaben hat die Europäische Zentralbank?

Artikel 127 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) legt im Wortlaut Folgendes fest:

(1) Das vorrangige Ziel des Europäischen Systems der Zentralbanken (im Folgenden „ESZB”) ist es, die Preisstabilität zu gewährleisten. Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist, unterstützt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union, um zur Verwirklichung der in Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union festgelegten Ziele der Union beizutragen. Das ESZB handelt im Einklang mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb, wodurch ein effizienter Einsatz der Ressourcen gefördert wird, und hält sich dabei an die in Artikel 119 genannten Grundsätze.

(2) Die grundlegenden Aufgaben des ESZB bestehen darin,

  • die Geldpolitik der Union festzulegen und auszuführen,
  • Devisengeschäfte im Einklang mit Artikel 219 durchzuführen,
  • die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten zu halten und zu verwalten,
  • das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern.

(3) Absatz 2, dritter Gedankenstrich berührt nicht die Haltung und Verwaltung von Arbeitsguthaben in Fremdwährungen durch die Regierungen der Mitgliedstaaten.

(4) Die Europäische Zentralbank wird gehört

  • zu allen Vorschlägen für Rechtsakte der Union im Zuständigkeitsbereich der Europäischen Zentralbank,
  • von den nationalen Behörden zu allen Entwürfen für Rechtsvorschriften im Zuständigkeitsbereich der Europäischen Zentralbank, und zwar innerhalb der Grenzen und unter den Bedingungen, die der Rat nach dem Verfahren des Artikels 129 Absatz 4 festlegt.

Die Europäische Zentralbank kann gegenüber den zuständigen Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union und gegenüber den nationalen Behörden Stellungnahmen zu in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Fragen abgeben.

(5) Das ESZB trägt zur reibungslosen Durchführung der von den zuständigen Behörden auf dem Gebiet der Aufsicht über die Kreditinstitute und der Stabilität des Finanzsystems ergriffenen Maßnahmen bei.

(6) Der Rat kann einstimmig durch Verordnungen gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Europäischen Parlaments und der Europäischen Zentralbank besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute und sonstige Finanzinstitute mit Ausnahme von Versicherungsunternehmen der Europäischen Zentralbank übertragen.