FAQ zum Wohnungsmarkt: Was ist eigentlich...?

Haushalt und Geld

Gymnasien, Realschule, Hauptschule | Sekundarstufe I + II

Fachbegriff/Definition
24.09.2014

... sozialer Wohnungsbau?

Der soziale Wohnungsbau nach dem Zweiten Weltkrieg legte den Grundstein für den deutschen Mietwohnungsmarkt. Kurz nach dem Krieg fehlten in Deutschland rund 5 Millionen Wohnungen. Deshalb wurde 1950 das erste Wohnungsbaugesetz erlassen. Es ging damals ausdrücklich darum, bezahlbare Wohnungen für möglichst viele Menschen zu schaffen – nicht nur für die Ärmsten. Später wurde der Kreis der potenziellen Mieter auf Einkommensschwache begrenzt. Gefördert wurde via staatlicher Baudarlehen, anfangs sogar zinsfrei, mit 30 bis 35 Jahren Tilgungsfrist. Die Mieten sind so lange gebunden, bis der staatliche Kredit zurückgezahlt ist. Danach können die Wohnungen frei vermietet werden. Seit dem Jahr 2001 entscheiden die Bundesländer über die Wohnungsbauförderung, viele haben die Mittel dafür deutlich gekürzt. Zusammen mit dem Auslaufen der Mietbindung führt dies dazu, dass Zahl und Anteil der Sozialwohnungen deutlich zurückgehen. Die Bundesregierung setzt stattdessen verstärkt auf eine individuelle Förderung von Bedürftigen über das Wohngeld.

... die Mietpreisbremse?

CDU/CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag 2013 beschlossen, eine Mietpreisbremse einzuführen. Dem Gesetzentwurf zufolge dürfen die Mieten in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten bei Wiedervermietung um maximal 10 Prozent über das ortsübliche Niveau angehoben werden. Wo die Mietpreisbremse gilt, legen die Bundesländer für jeweils bis zu fünf Jahre fest. Bei Neubauten soll der Erstbezug von der Mietpreisbremse ausgenommen werden, um die Investitionen in den Wohnungsbau nicht zu hemmen. An bestehenden Mietverhältnissen ändert sich nichts: Schon seit Mai 2013 können die Bundesländer für Gegenden mit hohen Mieten festlegen, dass diese innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent steigen dürfen – statt der sonst geltenden 20 Prozent. Erstmals in Kraft getreten ist die Mietpreisbremse im Frühjahr 2015.

... Gentrifizierung?

Kommt vom englischen gentry (niederer Adel), wird aber eingedeutscht mit hartem „G“ ausgesprochen. Bezeichnet wird damit der Wandel von einstmals eher heruntergekommenen Arbeiterstadtteilen zunächst zu Künstler-und Szenevierteln und später zu bevorzugten Wohnlagen für die besser situierte Mittelschicht. Die neuen In-Viertel in den deutschen Großstädten zeichnen sich oft durch eine zentrumsnahe Lage und viele Gründerzeitaltbauten aus. Kritisiert wird die Gentrifizierung vor allem, weil sie mit sogenannten Luxussanierungen, stark steigenden Mieten und einer Verdrängung der alteingesessenen Bewohner einhergeht. Bekannte Beispiele für gentrifizierte Stadtteile sind der Prenzlauer Berg in Berlin und das Hamburger Schanzenviertel.

... eine Vorfälligkeitsentschädigung?

In Deutschland werden Baudarlehen üblicherweise als Kredite mit einem über zehn oder mehr Jahre festgeschriebenen Zinssatz vergeben. Möchte der Kreditnehmer den Kredit vor Ende der Zinsbindung ablösen, entsteht der Bank möglicherweise ein Schaden – dann nämlich, wenn sie das Geld wegen gesunkener Zinsen nur zu schlechteren Konditionen weiter verleihen kann. Dieser Schaden muss bei vorzeitiger Rückzahlung eines Kredits ausgeglichen werden.