E-Government weiterhin unzureichend

Staat und Wirtschaftspolitik

Sekundarstufe I + II

Hintergrundtext
04.12.2023
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In Deutschland sind viele Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung immer noch nicht online verfügbar. Dadurch wird die Bundesrepublik auch die bald in Kraft tretenden EU-Vorgaben zum einheitlichen digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen verfehlen, zeigt das Behörden-Digimeter des IW im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft.

In einer perfekt digitalisierten Welt könnten EU-Bürger ab 12. Dezember online eine Adressänderung melden, einen Antrag zum Studium sowie die Einkommensteuererklärung einreichen oder ein Kfz zulassen. Denn dann tritt die Single-Digital-Gateway-Verordnung, kurz SDG-VO, in Kraft, der zufolge 24 Leistungen grenzüberschreitend in allen EU-Mitgliedsstaaten online zugänglich sein sollen.

Doch Deutschland wird es bis dahin nicht schaffen, alle von der EU aufgeführten E-Government-Leistungen fristgerecht umzusetzen. Das gilt auch für die weiteren 74 Leistungen, für die zumindest digital leicht zugängliche Informationen darüber vorhanden sein müssen, wie man im jeweiligen EU-Land an die betreffende Serviceleistung gelangt. Dabei geht es zum Beispiel um Informationen zur Arbeitssuche und -aufnahme oder zur Gründung eines Unternehmens.

Kein Bundesland schafft Vorgabe

Dass Deutschland beim E-Government hinterherhinkt, ist keine neue Erkenntnis. So hat bislang kein einziges Bundesland jene 575 öffentlichen Dienstleistungen digitalisiert, die laut Onlinezugangsgesetz (OZG) bereits Ende 2022 hätten angeboten werden müssen. Aktuell sind nur 145 dieser Dienste bundesweit online verfügbar.

Dabei unterscheidet sich der Digitalisierungsgrad der öffentlichen Verwaltung je nach Bundesland (Grafik):

Bayern liegt mit flächendeckend 246 Online-Leistungen vorn, hinzu kommen weitere 102 digitale Dienste, die in mindestens einer bayerischen Gemeinde verfügbar sind.

Nordrhein-Westfalen wiederum hat mit 263 die meisten digitalen Online-Angebote in Einzelgemeinden. Zusammen mit den 175 landesweiten Angebote kommt NRW auf 438 Online-Dienste – so viele digitale Verwaltungsangebote hat kein anderes Bundesland. Das Saarland und Sachsen-Anhalt dagegen haben bislang nur 151 OZG-Leistungen flächendeckend installiert.

Warum es in Österreich klappt

Die eher zentral regierten skandinavischen Länder sind in puncto E-Government meist deutlich weiter fortgeschritten als Deutschland, wo keine standardisierten Digitallösungen für die kommunale Ebene entwickelt wurden. Ein Blick nach Österreich zeigt jedoch, dass auch föderale Staaten ihre Verwaltung besser digitalisieren können. Dort gibt es mit dem Bundesrechenzentrum in Wien eine 1.300 Mitarbeiter starke zentrale Digitalagentur, die Lösungen für die Länder- und Kommunalebene erarbeitet. Das Rückgrat der österreichischen E-Government-Angebote bilden zwei Online-Portale: das Unternehmensserviceportal und das Bürgerportal, deren Inhalte bereits überwiegend in den EU-Rahmen des Single Digital Gateway eingebunden sind.

Dieser Artikel erschien zuerst auf iwd.de