Sozialstaat Deutschland

Staat und Wirtschaftspolitik

Gymnasien, berufliche Schulen | Sekundarstufe II

Unterrichtsentwurf
28.08.2018
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Die Sozialstaatlichkeit ist im Grundgesetz an zwei Stellen verankert: In Art. 20 Abs. 1, der den sozialen Bundesstaat fordert, und in Art. 28, in dem die Bundesrepublik Deutschland als "sozialer Rechtsstaat" bezeichnet wird.

Anders als das Rechtsstaatsprinzip wird der soziale Auftrag des Staates, das Sozialstaatsgebot, nur an wenigen Stellen des Grundgesetzes im Einzelnen konkretisiert. Der Parlamentarische Rat hat davon abgesehen, ein verbindliches Modell des Sozialstaates vorzuschreiben, die Ausgestaltung ist weitgehend dem Gesetzgeber überlassen.

In dieser Einheit wird den Schülerinnen und Schülern das Prinzip des Sozialstaats nahe gebracht sowie das Sozialversicherungssystem anhand konkreter Beispiele verdeutlicht. Lösungen zu den Arbeitsblättern runden diese Einheit ab.