Abschreibungen
Abschreibungen spiegeln Wertminderungen von Vermögensgegenständen wider. Unternehmen müssen diese in ihren Büchern berücksichtigen. Abgeschrieben werden sowohl Teile des Anlagevermögens – zum Beispiel Maschinen – als auch des Umlaufvermögens wie Rohstoff-Vorräte. Damit werden die Kosten für den Kauf oder die eigene Herstellung einer Maschine auf die Jahre der Nutzung verteilt. Am Ende der Nutzungsdauer ist der Gegenstand des Vermögens auf null abgeschrieben. Wird er dann trotzdem weiter eingesetzt, bleibt er mit einem Erinnerungswert von einem Euro in den Büchern. Für den Wertverlust gibt es verschiedene Gründe: Verschleiß, Alterung, Schaden (zum Beispiel wegen eines Unfalls) oder ein Preisverfall. Auch kann sich aufgrund des technischen Fortschritts der Wert eines Werkzeugs oder einer ganzen Produktionsanlage reduzieren.
Abschreibungen verringern die Steuerlast
Warum müssen Abschreibungen berücksichtigt werden? Zum einen soll das Vermögen eines Unternehmens zum möglichst aktuellen Wert in den Büchern stehen. Zum anderen verringern Abschreibungen die Steuerlast. Denn sie können als Betriebsausgabe – sogenannte Absetzung für Abnutzung (AfA) – vom Gewinn abgezogen werden. Es gibt zwei Berechnungsmethoden für die AfA. Nach der ersten werden von Jahr zu Jahr geringere Beträge abgeschrieben. Das ist die sogenannte degressive Abschreibung. Nach der zweiten Methode wird über die gesamte Nutzungsdauer gleichmäßig jedes Jahr der Vermögenswert um denselben Betrag verringert. Das ist die lineare Abschreibung. Falls sich herausstellt, dass Abschreibungen in der Vergangenheit zu hoch waren, wird die Differenz mit Zuschreibungen ausgeglichen.
Quelle: AKTIVonline, Joachim Herr