Aktiengesellschaft (AG)
Viele Unternehmen, vor allem große, sind Aktiengesellschaften. In Deutschland zum Beispiel die Autohersteller BMW, Daimler und VW, die Deutsche Post und die Deutsche Telekom. Der entscheidende Vorteil einer Aktiengesellschaft (kurz: AG) ist, dass sie sich relativ leicht Kapital beschaffen kann. Besonders dann, wenn die Anteile am Unternehmen – die Aktien – an Börsen gekauft und verkauft werden. So lassen sich zum Beispiel große Investitionen mit der Ausgabe von neuen Aktien finanzieren. Wer eine oder mehrere Aktien einer AG kauft, wird Miteigentümer des Unternehmens – und ist so auch am Erfolg beteiligt. Denn ein Teil der Jahresgewinne wird in der Regel an die Aktionäre ausgeschüttet: als sogenannte Dividende.
Aktionäre als Miteigentümer
Im umgekehrten Fall verlieren die Aktionäre allerdings bei einem wirtschaftlichen Misserfolg der AG – im schlimmsten Fall einer Insolvenz – ihr eingesetztes Kapital zu einem Teil oder sogar ganz. Die meisten börsennotierten Unternehmen haben eine Menge Aktionäre – aus dem In- und Ausland. Darunter sind große Gesellschaften wie Banken und Versicherungen, die das Kapital ihrer Kunden anlegen. Aber auch jeder kleine Sparer kann direkt Aktionär werden. Die Geschäfte einer Aktiengesellschaft führt der Vorstand. Diese Manager werden vom Aufsichtsrat ernannt und kontrolliert. Den Aufsichtsrat wiederum wählen die Aktionäre. Sie treffen sich einmal im Jahr auf der Hauptversammlung. Dort können sie den Vorständen und Aufsichtsräten Fragen stellen, unter anderem zu den Geschäftsaussichten oder zur Bezahlung der Manager. Wegen der Bestrebungen nach mehr Gemeinsamkeiten und rechtlicher Vereinfachung in der Europäischen Union gibt es seit 2004 die Europäische Aktiengesellschaft, abgekürzt SE (für die lateinischen Worte societas europaea). Von den 30 größten deutschen Unternehmen an der Börse haben sich bisher zum Beispiel der Versicherer Allianz, der Chemiekonzern BASF und der Energieriese Eon von einer AG in eine SE umgewandelt.
Quelle: AKTIVonline, Joachim Herr