Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung. Es soll den Lebensunterhalt und in begrenztem Maße den Lebensstandard von Arbeitnehmern sichern, die aufgrund von Arbeitslosigkeit kein Erwerbseinkommen haben. Die Berechnung und Auszahlung des Arbeitslosengeldes wird von der Bundesagentur für Arbeit vorgenommen.

Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist neben der Arbeitslosmeldung bei der Arbeitsagentur, dass der Arbeitnehmer zuvor mindestens 12 Monate innerhalb einer Rahmenfrist von zwei Jahren versicherungspflichtig beschäftigt war und währenddessen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hat. Bezieher von Arbeitslosengeld haben noch weitere Verpflichtungen, z.B. das Bemühen, die Beschäftigungslosigkeit zu beenden sowie den Arbeitsagenturen für Vermittlungsbemühungen zur Verfügung zu stehen.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt 60 Prozent des im Jahr vor der Arbeitslosigkeit erzielten durchschnittlichen Nettoentgeltes. Arbeitslose mit Kindern erhalten 67 Prozent. Die Anspruchsdauer beträgt mindestens 6 und höchstens 18 Monate. Läuft der Anspruch auf Arbeitslosengeld aus, ohne dass die Beschäftigungslosigkeit beendet wurde, kann Anspruch auf Arbeitslosengeld II bestehen.