Arbeitsmarktpolitik

Die Arbeitsmarktpolitik umfasst Maßnahmen und Strategien von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren zur Beeinflussung und Steuerung des Arbeitsmarktes. Ihr Ziel ist es, ein hohes Beschäftigungsniveau zu erreichen, Arbeitslosigkeit zu vermindern und für einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen. Die Arbeitsmarktpolitik in Deutschland ist im Sozialgesetzbuch (SGB), insbesondere im §3 SGB, geregelt und umfasst eine Vielzahl von Instrumenten und Maßnahmen, die auf unterschiedliche Aspekte des Arbeitsmarktes abzielen.

Ziele der Arbeitsmarktpolitik: Die Ziele der Arbeitsmarktpolitik sind vielfältig und umfassen die Förderung von Beschäftigung, die Reduzierung von Arbeitslosigkeit, die Anpassung der Qualifikationen der Arbeitskräfte an die sich wandelnden Bedürfnisse des Arbeitsmarktes, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie die Unterstützung bestimmter Zielgruppen wie Langzeitarbeitslose, Geringqualifizierte, ältere Arbeitnehmer und Menschen mit Behinderungen. Ein weiteres wichtiges Ziel ist die Förderung von Chancengleichheit und die Vermeidung von Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt.

Beispiele für Maßnahmen:

  • Aktive Arbeitsmarktpolitik: Hierzu gehören Weiterbildungsmaßnahmen, Umschulungen, Förderung von Arbeitsaufnahme durch Zuschüsse und subventionierte Beschäftigungsverhältnisse. Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitslosen und Arbeitssuchenden zu erhöhen und ihnen den Einstieg oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.
  • Passive Arbeitsmarktpolitik: Dazu zählen finanzielle Leistungen wie Arbeitslosengeld und Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt sichern sollen, während die betreffende Person auf der Suche nach Arbeit ist.
  • Arbeitsrechtliche Maßnahmen: Gesetze und Verordnungen, die Kündigungsschutz, Arbeitszeiten, Mindestlohn und ähnliche arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen regeln.
  • Arbeitsvermittlung und Beratung: Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit, die darauf abzielen, Arbeitsuchende und offene Stellen zusammenzubringen.

Regelungen im §3 SGB: In Deutschland legt der §3 des Sozialgesetzbuch (SGB) die Grundsätze und Ziele der Arbeitsförderung fest. Dort werden die Verantwortlichkeiten und der Rahmen für die Maßnahmen und Leistungen definiert, die zur Förderung des Arbeitsmarktes ergriffen werden sollen. Diese Regelungen bilden die gesetzliche Grundlage für die Entwicklung und Umsetzung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Strategien.