Arbeitszeitkonto

Flexible Arbeitszeiten und Arbeitszeitkonten

Mit dem Instrument des Arbeitszeitkontos wird die Arbeitszeit von Arbeitnehmern erfasst, und flexible Arbeitszeiten können einfach realisiert werden. Auf dem Arbeitszeitkonto werden Arbeits- und Überstunden sowie Urlaubs- und Krankentage erfasst. Das Konto zeigt Abweichungen der tatsächlichen von der vereinbarten Arbeitszeit an. Ein Guthaben ergibt sich, wenn der Arbeitnehmer mehr gearbeitet als vereinbart hat, ein Defizit bei weniger Arbeitsstunden.

Verwaltet werden die erfassten Daten in der Personalabteilung eines Unternehmens. Dort wird die im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbarte Arbeitszeit mit der tatsächlich geleisteten abgeglichen. Die früher übliche schriftliche Erfassung ist inzwischen weitgehend von der elektronischen Erfassung abgelöst worden.

Ausgleich in einem vorher festgelegten Zeitraum

Guthaben oder Defizit können innerhalb eines vorher festgelegten Zeitraums ausgeglichen werden – es ist also nicht mehr notwendig, zum Beispiel die Zahl der vereinbarten Wochenarbeitsstunden kurzfristig anzupassen.
Arbeitszeitkonten können unterschiedlich lang angelegt sein: Neben Monats- und Jahreszeiträumen gibt es auch sehr langfristige Arbeitszeitkonten, angelegt auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit eines Arbeitnehmers. Wie Differenzen auf dem Arbeitszeitkonto eines Arbeitnehmers (meist Überstunden) ausgeglichen werden, das regeln der Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung oder aber auch eine Einzelvereinbarung mit dem jeweiligen Mitarbeiter.

Schwankungen der Beschäftigung

Die Arbeitszeitkonten sind ein wichtiges Hilfsinstrument zur Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeiten, insbesondere, wenn diese, wie zum Beispiel im Schichtdienst, unregelmäßig sind. Zudem sind Arbeitszeitkonten inzwischen unverzichtbar, wenn in einem Unternehmen flexible Arbeitszeiten gelten, wenn also Kern- und Gleitarbeitszeit vereinbart wurde. Die Arbeitszeitkonten helfen aber auch dabei, größere Beschäftigungsschwankungen zu erfassen und die Arbeitszeit zu flexibilisieren. Solche Schwankungen der Beschäftigung können verschiedene Ursachen haben:

  • konjunkturell bedingt
  • saisonal bedingt, zum Beispiel durch Jahreszeiten, Feiertage und Feste
  • kurzfristig, teilweise auch nicht vorsehbar, zum Beispiel durch die Akquise neuer Aufträge.

Langzeitkonten

In Abgrenzung zu den „normalen“ Arbeitszeitkonten ermöglichen Langzeitkonten zwar keinen kurz- bis mittelfristigen Ausgleich, haben aber ein höheres Ansparvolumen und zielen auf andere Entnahmezwecke, zum Beispiel Sabbaticals ab.

Arbeitszeiterfassung

Unternehmen in der Europäischen Union sind laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2019 dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten aller Mitarbeiter systematisch und digital zu erfassen und damit auch immer einen Einblick in das tatsächliche Arbeitszeitkonto zu liefern. Im September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Deutschland beschlossen, dass diese Regel auch hierzulande verpflichtend gilt. Dies dient dazu, die Einhaltung der Arbeitszeitrichtlinien sicherzustellen, welche darauf abzielen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu schützen. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regelung, die je nach spezifischen nationalen Gesetzen oder bei flexiblen Arbeitszeitregelungen wie der Vertrauensarbeitszeit Anwendung finden können, bei denen Arbeitnehmer eigenverantwortlich ihre Arbeitszeit einteilen. Zudem ist für Arbeitgeber mit weniger als zehn Angestellten die Pflicht zur digitalen Zeiterfassung aufgehoben – hier reicht eine Erfassung mit Stift und Papier.