Ausgleichsabgabe

Arbeitgeber sind nach dem IX Sozialgesetzbuch verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur unzureichend nach, müssen sie für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zahlen.

Geltungsbereich und Höhe

Die Regelung gilt für alle Arbeitgeber, die mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigen. Wenn sie nicht wenigstens 5% der Arbeitsplätze (Beschäftigungspflichtquote) mit schwerbehinderten Menschen oder gleichgestellten Personen besetzen, wird die Ausgleichsgabe fällig. Die Abgabe ist gestaffelt: Je weniger der Arbeitgeber die Pflichtquote erfüllt, umso höher ist die zu zahlende Ausgleichsabgabe. 

Berechnung der Ausgleichsabgabe

Wie hoch die Belastung für einen Betrieb ist und wie sich die zusätzliche Einstellung oder Ausbildung von schwerbehinderten Menschen auf die Ausgleichsabgabe auswirken würde, kann überschlagsweise mit dem REHADAT-Elan-Ersparnisrechner im Internet berechnet werden.

Der Zahlungsweg

Die Ausgleichsabgabe ist an die Integrationsämter der Bundesländer zu zahlen. Diese behalten 80 Prozent für ihre Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch IX. 20 Prozent werden an einen Ausgleichsfonds beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales weitergeleitet. Aus diesem Fonds erhält die Bundesagentur für Arbeit 16 Prozent zur besonderen Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Vom Rest werden überregionale Aufgaben und Projekte zur Integration behinderter Menschen in das Arbeitsleben finanziert.

Mittelverwendung

Die Ausgleichsabgabe soll einen Ausgleich gegenüber den Arbeitgebern schaffen, die ihre Beschäftigungspflicht erfüllen. Dazu zählen die Mehraufwendungen für den gesetzlichen Zusatzurlaub und die behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes. Die Zahlung der Ausgleichsabgabe hebt die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht auf.

Software online erhältlich

Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln stellt die Software REHADAT-Elan für Arbeitgeber bereit. Damit können Personalabteilungen die von dem Gesetzgeber vorgeschriebene Anzeige über die Erfüllung der Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen, die sie jährlich bis zum 31. März abgeben müssen, leicht erstellen. Das Programm führt alle Berechnung zur Ermittlung der Ausgleichsabgabe durch und erlaubt die elektronische Abgabe der Anzeige.