Basel IV
Basel IV bezieht sich auf die neuesten Standards und Vorschriften für Banken, die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht entwickelt wurden, um die Stabilität des internationalen Bankensystems zu verbessern. Der Begriff eine Reihe von Änderungen und Ergänzungen zu den bestehenden Basel III-Richtlinien und wird umgangssprachlich als Basel IV und damit als eigenständiges Kapitel im Rahmen der Basel Reformen bezeichnet, obwohl es offiziell den Namen „Basel III: Finalising post-crisis reforms“ trägt und damit als Abschluss von Basel III zu betrachten ist.
Ursprung der Baselpakete: Die Baselpakete sind eine Serie von internationalen Bankenregulierungen, entwickelt vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, der 1974 von den Zentralbankgouverneuren der G10-Länder als Reaktion auf die Insolvenz der deutschen Herstatt Bank gegründet wurde. Ziel war und ist es, die Kapitalanforderungen international tätiger Banken zu harmonisieren und so die Resilienz gegenüber finanziellen Schocks zu stärken.
Entwicklung von Basel I bis Basel IV:
- Basel I (1988): Der Baseler Akkord von 1988 legte erstmals internationale Mindeststandards für das Kapital von Banken fest. Er führte die Kernkapitalquote von 8% ein, die die Banken halten mussten, basierend auf dem Kreditrisiko ihrer Aktiva.
- Basel II (2004): Diese Überarbeitung zielte darauf ab, die Bankenregulierung besser an das tatsächliche Risikoprofil der Banken anzupassen. Basel II führte fortgeschrittenere Methoden zur Bewertung von Kreditrisiken ein
- Standardansatz: Banken verwenden externe Ratings, um das Risikogewicht ihrer Vermögenswerte zu bestimmen.
- Bankinterner Basisansatz (Internal Ratings-Based Approach, IRB): Hier dürfen Banken ihre eigenen internen Modelle nutzen, um das Risiko zu schätzen, müssen jedoch externe Ratings für einige Vermögenswerte verwenden.
- Fortgeschrittener Ansatz: Banken nutzen vollständig interne Modelle zur Risikobewertung ihrer Aktiva.
- Basel III (2010): Nach der Finanzkrise 2008 wurden strengere Liquiditäts- und Eigenkapitalanforderungen eingeführt, um das Bankensystem widerstandsfähiger zu machen. Basel III erweiterte die Regulierungsvorschriften signifikant, indem zusätzliche Maßnahmen zur Risikokontrolle eingeführt wurden, darunter der Leverage Ratio, die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR) und die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR). Diese Instrumente wurden entwickelt, um sicherzustellen, dass Banken auch unter Stressbedingungen über ausreichende kurzfristige und langfristige Liquidität verfügen. Zudem wurden in Basel III strengere Anforderungen an die Qualität und Zusammensetzung des Kernkapitals gestellt, um die Fähigkeit der Banken zu verbessern, Verluste zu absorbieren und somit ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber finanziellen Schocks zu stärken.
- Basel IV: Diese neueste Entwicklung beinhaltet eine Überarbeitung der Basel III-Standards, um die Vergleichbarkeit und Transparenz der bankinternen Risikomodelle zu verbessern und die Kapitalausstattung weiter zu stärken. Zu den Änderungen gehören strengere Kreditrisikobewertungen, eine verbesserte Messung des operationellen Risikos und eine Limitierung der Nutzung interner Modelle, um die von den Banken berechneten Risikogewichte zu standardisieren.