Berufliche Rehabilitation

Berufliche Rehabilitation bezeichnet Maßnahmen und Programme, die darauf abzielen, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen die Teilnahme am Arbeitsleben zu ermöglichen oder zu erleichtern. Diese Maßnahmen umfassen die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt, Umschulungen, Weiterbildungen, Arbeitsplatzanpassungen und unterstützende Dienste, die individuell darauf ausgerichtet sind, die beruflichen Fähigkeiten der Betroffenen zu fördern und ihre Beschäftigungschancen zu verbessern. Ziel der beruflichen Rehabilitation ist es, die Selbstständigkeit und soziale Integration der betroffenen Personen zu erhöhen und ihre Lebensqualität durch die Ermöglichung einer sinnstiftenden Tätigkeit zu steigern. 

In Deutschland leben über 7,5 Millionen schwerbehinderte Menschen (Statistisches Bundesamt, Ende 2021). Häufigste Ursache für Behinderungen sind Erkrankungen. Rund 45 Prozent der behinderten Menschen sind zwischen 15 und 65 Jahre alt. Angebote der beruflichen Rehabilitation sollen diesem Personenkreis die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen.

Regelungen, Angebote und Leistungen

Die besonderen sozialrechtlichen Regelungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen sind im neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) geregelt. Die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen am Leben in der Gesellschaft - insbesondere auch am Arbeitsleben - wird durch Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen gefördert.
Neben Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, unterhaltssichernden und ergänzenden Leistungen und Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sind für die berufliche Eingliederung behinderter Menschen vor allem die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (die auch Leistungen an Arbeitgeber umfassen) relevant.

Träger

Leistungen zur Teilhabe werden von den folgenden Rehabilitationsträgern erbracht:

  • Gesetzliche Krankenkassen
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Gesetzliche Unfallversicherungen
  • Gesetzliche Rentenversicherungen
  • Kriegsopferversorgung und -fürsorge
  • Öffentliche Jugendhilfe
  • Sozialhilfe


Besondere Hilfen

Zur besonderen Förderung von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben stehen darüber hinaus besondere Leistungen und sonstige Hilfen nach Teil 2 des SGB IX zur Verfügung, beispielsweise die begleitende Hilfe im Arbeitsleben, die von den Integrationsämtern gewährt wird.
 

Das Informationssytem REHADAT

Umfassende Informationen zur beruflichen Rehabilitation liefert das Informationssystem REHADAT, das vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales angeboten wird. Hier stehen vielfältige Informationen zu Fragen der Arbeitsplatzgestaltung sowie finanzieller und begleitender Hilfen, die bei der Beschäftigung von behinderten Menschen im Betrieb von Bedeutung sind, zur Verfügung. Auch weiterführende Anlaufstellen mit Ansprechpartnern, Anschriften von Werkstätten für Behinderte sowie deren Produkt- und Leistungsangebote werden genannt.

Orientierungshilfen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Thema Arbeitsleben und Behinderung bietet außerdem das Internetportal REHADAT-talentplus.