Berufsausbildung
Die Berufsausbildung soll zur Ausübung in einem der knapp 800 staatlich anerkannten Ausbildungsberufe befähigen. Im Berufsbildungsgesetz, das in der Bundesrepublik Deutschland gilt, ist die Ausbildung ein Bereich der Berufsbildung: Diese umfasst gemäß §1 Berufsbildungsgesetz auch die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung.
Berufskenntnisse und -erfahrung
Die Berufsausbildung hat nach § 1 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz "eine breit angelegte berufliche Grundbildung und die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen". Jugendliche unter 18 Jahren dürfen im Allgemeinen nur in anerkannten Ausbildungsberufen qualifiziert werden. Die Berufsausbildung ist Grundlage für die berufliche Weiterbildung.
Das duale System
Die Berufsausbildung wird in Deutschland überwiegend im dualen System durchgeführt, das heißt im Zusammenwirken der Ausbildungsbetriebe und der Berufsschulen; im Handwerk ergänzen überbetriebliche Ausbildungsstätten die Berufsausbildung. Diese beiden rechtlich voneinander unabhängigen Ausbildungsträger müssen zusammenarbeiten, um die optimale berufliche Qualifizierung der Jugendlichen zu gewährleisten.
Von den mehr als 340 staatlich anerkannten Ausbildungsberufen sind die einzelnen Berufe unterschiedlich stark mit Auszubildenden besetzt. Großer Beliebtheit erfreuen sich regelmäßig die kaufmännischen Berufe sowie der Kfz-Mechaniker.