Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit (bis zum 31.12.2003: Bundesanstalt für Arbeit) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie gliedert sich in ihre Hauptstelle in Nürnberg, zehn Regionaldirektionen und 178 Arbeitsagenturen mit rund 660 Geschäftsstellen. Organe sind der Vorstand, der die Geschäftsführung innehat; der Verwaltungsrat als Kontrollgremium und regionale Verwaltungsausschüsse.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist Träger der Arbeitslosenversicherung. Zu ihren Aufgaben zählen die Auszahlung von Arbeitslosengeld, die Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsstellen, Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung, Berufsberatung, Arbeitgeberberatung uvm. sowie im Auftrag des Bundes die Gewährung von Arbeitslosengeld II und Kindergeld. Ferner ist die BA im Bereich der Berufs- und Arbeitsmarktforschung tätig und veröffentlicht in diesem Zusammenhang regelmäßig Arbeitsmarktberichte.

Die Geschichte der Bundesagentur für Arbeit reicht zurück in das Jahr 1927, als ihre Vorläuferin, die "Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung" gegründet wurde. Ziel war die Unterstützung von sechs Millionen Arbeitslosen in Deutschland auf Grund der Weltwirtschaftskrise.
 
Mehr Informationen unter:
www.arbeitsagentur.de