Bundesbank
Die Deutsche Bundesbank ist die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland. Seit 1999 ist sie in das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) eingegliedert und zusammen mit anderen nationalen Zentralbanken zuständig für die gemeinsame Währung, den Euro. Ihre Hauptaufgabe ist es, die Stabilität des allgemeinen Preisniveaus zu sichern.
Geschichte und Organisation
Die Bundesbank entstand mit dem „Gesetz über die Deutsche Bundesbank" vom 26.7.1957 auf Grundlage des Art. 88 GG als Währungs- und Notenbank der Bundesrepublik Deutschland. Mit Inkrafttreten der dritten Stufe der Europäischen Währungsunion (EWU) am 1. Januar 1999 hat die Deutsche Bundesbank ihre Autonomie aufgegeben und fast alle ihre Aufgaben auf das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) mit der Europäischen Zentralbank (EZB) an der Spitze übertragen, insbesondere die Verantwortung für die Geldpolitik. Die Bundesbank setzt die Beschlüsse der EZB in Deutschland um und ist dabei weisungsgebunden.
Die Deutsche Bundesbank hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie gliedert sich in neun Hauptverwaltungen – die ehemaligen Landeszentralbanken – und 35 Filialen. Der Vorstand leitet und verwaltet die Bundesbank als oberstes Organ. Er besteht aus dem Präsidenten, der Vizepräsidentin und vier weiteren Personen. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Bundespräsident bestellt.
Die Bestellung des Präsidenten und des Vizepräsidenten sowie eines weiteren Mitglieds erfolgt auf Vorschlag der Bundesregierung, die der übrigen drei Mitglieder auf Vorschlag des Bundesrates im Einvernehmen mit der Bundesregierung.
Die Bundesbank ist unabhängig von Weisungen der Bundesregierung.
Aufgaben
Über den EZB-Rat wirkt der Präsident der Bundesbank an den monatlichen geldpolitischen Entscheidungen der EZB mit. Stabiles Geld ist ein wichtiges öffentliches Gut, es sorgt für sicheres Vermögen bei Sparern und fördert Wirtschaftswachstum und Beschäftigung. Der EZB-Rat definiert Preisstabilität als Anstieg der durchschnittlichen Preise im Euro-Raum von nahe zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr. Mithilfe der geldpolitischen Maßnahmen nehmen die Zentralbanken des Euro-Systems indirekt Einfluss auf die allgemeine Preisentwicklung: Über den Leitzins verändern sie die Kosten, zu denen sich Geschäftsbanken Bargeld und Kredite beim Eurosystem beschaffen können. Auf diese Weise versucht das Eurosystem sowohl die Zinssätze zu steuern, zu denen sich die Geschäftsbanken untereinander Geld leihen, als auch die Kreditzinsen, zu denen private Haushalte und Unternehmen Kredite aufnehmen können. Da die Höhe von Kreditzinsen in der Regel ein wichtiger Faktor bei Kauf- und Investitionsentscheidungen ist, wirken geldpolitische Maßnahmen auf die gesamtwirtschaftliche Nachfrage und letztlich auf die Preisentwicklung.
Finanz- und Währungssystem: Störungen im Finanzsystem verursachen nicht nur wirtschaftlichen Schaden, sie behindern auch die Umsetzung der Geldpolitik und können damit zu einem Risiko für die Preisstabilität werden. Über Analysen und Beobachtungen arbeitet die Deutsche Bundesbank deshalb in nationalen und internationalen Institutionen daran mit, die Stabilität des Finanzsystems zu sichern.
Bankenaufsicht: Die globale Finanzkrise der Jahre 2007 bis 2009 hat gezeigt, welche massiven Konsequenzen die unkontrollierte Anhäufung von Risiken im Bankensektor für die gesamte Volkswirtschaft haben kann. Ziel der Bankenaufsicht ist es daher, die Effizienz und Stabilität des Bankensystems sicherzustellen. Die Bundesbank ist zuständig für die ständige Überprüfung der Kreditinstitute in Deutschlands auf Solvenz, Liquidität und Risikosteuerungssysteme. Diese Bankenaufsicht umfasst bankgeschäftliche Prüfungen, Aufsichtsgespräche und die laufende Auswertung von Meldungen und Prüfberichten.
Bargeld: Die EZB ist gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken für die Ausgabe der Banknoten im Euro-Raum verantwortlich. In Deutschland hat die Bundesbank das alleinige Recht zur Banknotenausgabe. Über ihre Filialen in ganz Deutschland stellt die Bundesbank den Geschäftsbanken jederzeit ausreichend Bargeld in hoher Qualität zur Verfügung. Falschgeld und beschädigte oder abgenutzte Münzen und Banknoten werden aussortiert. Die Banken geben das Bargeld dann an Unternehmen und private Haushalte weiter – so gelangt es in den Wirtschaftskreislauf.
Unbarer Zahlungsverkehr: Der Zahlungsverkehr zwischen Banken, Unternehmen, öffentlichen Institutionen und Privatleuten findet heute zum größten Teil bargeldlos statt. Die Bundesbank sorgt dafür, dass der Zahlungsverkehr im Inland und mit dem Ausland reibungslos funktioniert. Dazu bietet sie Abwicklungs- und Verrechnungsdienstleistungen an. Die Bundesbank ist darüber hinaus auch zuständig für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und leistet so einen wichtigen Beitrag zur Stabilität des Finanzsystems.
Darüber hinaus kümmert sich die Bundesbank um die Verwaltung der Währungsreserven, erfüllt statistische Aufgaben und dient als Hausbank des Staates. Zudem berät sie die Bundesregierung in Fragen von währungspolitischer Bedeutung.
Weitere Informationen
Aktuelles und Grundsätzliches zur Bundesbank auf der Bundesbank-Homepage: www.bundesbank.de