Bundeskartellamt

Die Aufgabe des Bundeskartellamts ist der Schutz des Wettbewerbs in Deutschland. Es ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Sein Sitz wurde im Jahr 1999 von Berlin nach Bonn verlegt.

Vorteile eines wettbewerblichen Ordnungsprinzips

Ein wettbewerblich organisierter Markt zwingt die Unternehmen, ihre Produkte zu optimieren, um Abnehmer für sich zu gewinnen. Dies führt nicht nur dazu, dass die Preise sinken, sondern steigert auch die Innovationsfreude der Unternehmen. 

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Dieses Gesetz soll sowohl Wettbewerbsbeschränkungen, wie die Absprache mit Konkurrenten, als auch Unternehmensfusionen zum Zwecke der Monopolbildung, unterbinden, um wettbewerbliche Strukturen zu erhalten, von denen insbesondere Verbraucher profitieren.

Aufgabenbereiche

Der Fokus des Bundeskartellamts liegt auf der Anwendung und Durchsetzung des GWB und dem damit verbundenen Schutz des Wettbewerbs. Im Einzelnen betrifft das:

  • die Durchsetzung des Kartellverbots
  • die Fusionskontrolle
  • die Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende bzw. marktstarke Unternehmen
  • die Überprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes

Organisationsstruktur

Die Entscheidungen über Kartelle, Zusammenschlüsse und missbräuchliche Verhaltensweisen werden von insgesamt zwölf Beschlussabteilungen des Bundeskartellamts getroffen. Die Beschlussabteilungen sind überwiegend nach Branchen gegliedert und agieren bei ihrer Entscheidungsfindung unabhängig und weisungsfrei.
Die Beschlussabteilungen widmen sich ausschließlich der Verfolgung von Kartellen. Jeder Fall wird von einem sog. Kollegialgremium entschieden, welches sich aus dem Vorsitzenden der jeweiligen Beschlussabteilung und zwei Beisitzern zusammensetzt. Alle Entscheidungen sind dabei Mehrheitsentscheidungen.

 

(Stand: Februar 2017)