Defizit

Der Begriff Defizit wird häufig im Zusammenhang mit dem Haushalt der Öffentlichen Hand (Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherungen) gebraucht. Ein Haushaltsdefizit entsteht, wenn die Ausgaben eines öffentlichen Haushalts – beispielsweise eines Staates, einer Region oder einer Kommune – die Einnahmen innerhalb eines bestimmten Zeitraums übersteigen. Dieser Zustand führt dazu, dass die betreffende öffentliche Körperschaft mehr Geld ausgibt, als sie durch Steuern, Abgaben und andere Einkünfte einnimmt.

Umgang mit einem Haushaltsdefizit:

  1. Ausgabenkürzungen: Eine der direktesten Methoden zur Verringerung eines Haushaltsdefizits ist die Reduzierung der Ausgaben. Dies kann durch Einschnitte bei öffentlichen Dienstleistungen, Subventionen oder Investitionen erfolgen.
  2. Steuererhöhungen: Um die Einnahmen zu steigern, können Steuern und Abgaben erhöht werden. Dies betrifft häufig direkte Steuern wie Einkommensteuer oder indirekte Steuern wie Mehrwertsteuer.
  3. Aufnahme von Schulden: Eine weitere Möglichkeit besteht darin, durch die Aufnahme von Krediten am Kapitalmarkt oder bei internationalen Institutionen die Liquidität zu sichern. Diese Schulden müssen jedoch mit Zinsen zurückgezahlt werden, was zukünftige Haushalte belasten kann.
  4. Stimulierung des Wirtschaftswachstums: Langfristig kann durch Maßnahmen zur Förderung des Wirtschaftswachstums die Steuerbasis verbreitert und somit die Einnahmen erhöht werden, ohne die Steuersätze zu ändern.

Haushaltsdefizite sind oft Gegenstand politischer Debatten und können auf unterschiedliche wirtschaftspolitische Philosophien hinweisen. Während manche die Ansicht vertreten, dass Defizite zur Förderung des Wachstums und zur Bekämpfung von Rezessionen notwendig sind, betonen andere die Notwendigkeit einer ausgeglichenen Haushaltsführung, um die finanzielle Nachhaltigkeit zu gewährleisten.

Defizit-Kriterium 

Das so genannte "Defizit-Kriterium" ist ein Bestandteil des Maastrichter Euro-Stabilitätspaktes. Es besagt, dass die jährliche Neuverschuldung der öffentlichen Haushalte der Euro-Staaten drei Prozent, die Gesamtverschuldung 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht überschreiten darf.