Entsendegesetz
Auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes können Branchen Mindeststandards für Arbeitsbedingungen festlegen. Voraussetzung ist, dass diese in einem allgemeinverbindlichen oder durch Rechtsverordnung als allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag festgelegt worden sind. Neben diesen tariflichen Vorschriften sind auch verpflichtende Arbeitsbedingungen auf der Grundlage von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die von allen inländischen und ausländischen Arbeitgebern einzuhalten sind, Teil des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes.
Ziel
Ursprünglich hatte das Gesetz zum Ziel, Arbeitgebern im Ausland für die Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland zwingende Arbeitsbedingungen vorzuschreiben. So sollten Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Unternehmen in Deutschland verhindert werden. Vor allem grenzüberschreitende Dienstleistungen im Baugewerbe standen im Fokus. Inzwischen bietet das Gesetz aber auch eine rechtliche Möglichkeit, über die Gruppe der aus dem Ausland entsandten Arbeitnehmer hinaus für alle im Inland tätigen Arbeitnehmer Mindestarbeitsbedingungen festzulegen.
Regelungsbereich
Zu den Arbeitsbedingungen, die auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes tarifvertraglich geregelt werden können, gehören
- der Mindestlohn
- die Überstundenzuschläge
- die Dauer des Erholungsurlaubs
- das Urlaubsentgelt
- das zusätzliche Urlaubsgeld
- der Urlaubskassenbeitrag
Weitere Informationen
- Bundesministerium der Finanzen: Überblick über Branchen, in denen Mindestarbeitsbedingungen gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz im Tarifvertrag festgeschrieben sind