Erwerbspersonen
Der Begriff der Erwerbspersonen stammt aus der amtlichen Statistik. Er bezeichnet alle Personen, die mindestens 15 Jahre alt sind, ihren Wohnsitz im Bundesgebiet haben und erwerbstätig sind oder eine Erwerbstätigkeit suchen, also erwerbslos sind – unabhängig davon, ob sie arbeitslos gemeldet sind oder nicht. Erwerbstätig sind alle Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis, die Selbstständigen und die Angehörigen der freien Berufe. Dabei spielt es keine Rolle, ob ihre Tätigkeit unmittelbar dem Erwerb dient oder mittelbar, wie es zum Beispiel bei mithelfenden Familienangehörigen von Selbstständigen der Fall ist. Genauso unabhängig ist der Begriff der Erwerbstätigkeit vom Ertrag für den Lebensunterhalt oder der tatsächlich bzw. vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit.
Erwerbsfähige versus Erwerbspersonen
Zu unterscheiden ist die die Gruppe der Erwerbspersonen von der der Erwerbsfähigen. Das ist die gesamte Bevölkerung im Alter von 15 bis 65 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Zieht man hier die Personen ab, die als Nichterwerbspersonen keine Erwerbsarbeit ausüben oder suchen – vor allem Schüler, Studenten, Hausfrauen und Rentner – bleiben die Erwerbspersonen übrig.