EU-Erweiterung
Osterweiterungen 2004 und 2007
Die Europäische Union (EU) hat, gemessen an der Zahl der neuen Mitgliedstaaten, mit der sogenannten Osterweiterung die größte Erweiterung ihrer Geschichte vollzogen. Am 1. Mai 2004 sind zehn Länder der EU beigetreten: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, die slowakische und die tschechische Republik, Ungarn sowie Malta und Zypern. Am 1. Januar 2007 kamen Bulgarien und Rumänien hinzu. Von den neuen Mitgliedstaaten sind inzwischen die Slowakei, Slowenien, Malta und Zypern auch der Währungsunion beigetreten, so dass jetzt 16 EU-Länder den Euro eingeführt haben.
Offizielle Beitrittskandidaten sind Kroatien und die Türkei, mit denen die Beitrittsverhandlungen schon eröffnet wurden, sowie Mazedonien. Auch den übrigen Staaten des westlichen Balkans hat die EU eine Beitrittsperspektive eröffnet. 2009 haben Albanien und Island einen Aufnahmeantrag gestellt. Bei künftigen Erweiterungen muss die EU darauf achten, dass auch sie erweiterungsfähig ist.
Durch die Osterweiterung 2004 und 2007 ist die Fläche des Europäischen Binnenmarktes um 34 Prozent größer geworden, die Bevölkerungszahl ist von gut 400 Mio. auf 495 Mio. angestiegen, das Bruttoinlandsprodukt hat dagegen nur um 7,5 Prozent zugenommen; bereinigt um Kaufkraftunterschiede sind es rund 13 Prozent. Hier wird der große Wohlstandsunterschied deutlich: Die Beitrittsländer kamen im Jahr 2008 im Durchschnitt auf ein Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt von etwas mehr als 50 Prozent des Mittelwerts der EU-15.
Voraussetzungen für die Mitgliedschaft
Wichtige Voraussetzungen für die Mitgliedschaft waren die Erfüllung der wirtschaftlichen und politischen Kriterien. Außerdem mussten sich die Kandidatenländer verpflichten, den so genannten acquis communautaire, also den Bestand an Rechtsvorschriften der EU, zu übernehmen. Es sind aber auch eine Reihe von Übergangsfristen vereinbart worden, z.B. beim Landerwerb durch Ausländer oder beim Umweltschutz.
Auch die alten Mitgliedstaaten haben auf zeitlich befristete Ausnahmen bestanden; sie können z.B. für eine Frist von bis zu sieben Jahren die Zuwanderung von Arbeitnehmern aus den neuen Mitgliedstaaten beschränken. Die Erfahrungen mit den beiden Süderweiterungen der Union haben jedoch gezeigt, dass die Furcht vor einem massiven Zustrom von Arbeitskräften unbegründet ist.
Finanzausstattung
Bei den Verhandlungen über die mehrjährige finanzielle Vorausschau einigte sich der Europäische Rat im Dezember 2005 auf die Finanzausstattung der EU für die Jahre 2007 bis 2013. Da die neuen Mitgliedstaaten fast ausschließlich ärmere Länder sind, sollen sie für die Politik des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts mit 178 Mrd. Euro etwas mehr als die Hälfte der in diesem Zeitraum insgesamt dafür vorgesehenen Mittel erhalten.
(Bu/ Stand: September 2009)