Europäische Kommission
Die Europäische Kommission mit Sitz in Brüssel ist das Exekutiv-Organ der Europäischen Union. Ihre Funktion ist mit der der Bundesregierung in Deutschland vergleichbar. Das Gremium wacht unter anderem darüber, dass alle Mitgliedsstaaten der EU ihre Verpflichtungen aus den Europäischen Verträgen einhalten. Dazu gehört etwa das Bekenntnis zu einem freien und gemeinsamen Binnenmarkt. Den Ländern ist zum Beispiel verboten, einzelne Wirtschaftsbranchen zu subventionieren. Falls sie es für nötig hält, kann die EU-Kommission einen Nationalstaat vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Zudem erarbeitet die Kommission Verordnungen und Richtlinien. Diese „EU-Gesetze“ müssen, bevor sie in Kraft treten, vom EU-Parlament und dem Rat der Europäischen Union bestätigt werden. Gleiches gilt für die Aufstellung des EU-Haushalts. Zugleich wachen die Brüsseler Beamten darüber, dass ihre Vorgaben in allen Mitgliedsstaaten korrekt umgesetzt werden.
Organisation
Geführt wird die EU-Kommission von ihrem Präsidenten, der auch die Richtlinien der Politik bestimmt. Er wird von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer gemeinsam vorgeschlagen. Anschließend muss er vom EU-Parlament bestätigt werden. Der Präsident bestimmt danach Kommissare, die – wie Minister in einer Regierung – verschiedenen Aufgabenbereichen zugeordnet werden. Auch sie müssen als Ganzes vom Parlament bestätigt werden. Es ist Brauch, dass jedes EU-Mitgliedsland einen Kommissar stellt. Die Amtszeit einer Kommission beträgt in der Regel fünf Jahre und ist an die Wahlperiode des EU-Parlaments angeglichen. Neben ihren Dienststellen in Brüssel und Luxemburg unterhält die Kommission auch Vertretungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten. In Deutschland sind sie in Berlin, Bonn und München angesiedelt.
Quelle: AKTIVonline, Michael Stark