Europäisches Parlament
Im Europäischen Parlament sitzen gewählte Vertreter der rund 500 Millionen Menschen, die in der EU leben. Seit 1979 werden sie alle fünf Jahre direkt gewählt. Aber erst mit dem 1993 in Kraft getretenen Vertrag von Maastricht hat das Parlament an Bedeutung gewonnen. Auch die Verträge von Amsterdam (1999), Nizza (2003) und Lissabon (2009) erweiterten jeweils die Aufgaben und Befugnisse des Parlaments. Es entwickelte sich damit von einem Gremium, das nur berät, zu einem Mit-Entscheider. So können die Abgeordneten inzwischen auf vielen Themengebieten – etwa der Umwelt- oder der Wettbewerbspolitik – an europäischen Richtlinien und Verordnungen mitwirken. Und ohne Zustimmung des Parlaments kann kein Staat als neues EU-Mitglied.
Organisation
Das Abgeordnetenhaus ist ein gleichberechtigter Gesetzgeber – mit dem Rat der EU, den die Fachminister der einzelnen Staaten bilden. Es kann auch gegen den Rat stimmen. Dann wird ein Vermittlungsausschuss gebildet. Gemeinsam verabschieden die beiden Gremien jedes Jahr den Haushalt der Europäischen Union. Das Parlament hat allerdings kein Initiativrecht. Das heißt, es kann Gesetze nicht vorschlagen. Aber es kann immerhin die EU-Kommission dazu auffordern. Je nach seiner Bevölkerungszahl stellt ein Land mindestens 6 und höchstens 96 Abgeordnete. Bei der Europa-Wahl im Mai 2014 wurden in den 28 Mitgliedsstaaten insgesamt 751 Abgeordnete bestimmt. Die Sitzungen der Parlamentarier finden abwechselnd in Straßburg und in Brüssel statt; in Luxemburg ist das Generalsekretariat mit den Verwaltungsstellen. Diese Verteilung auf drei Orte verursacht erhebliche Kosten. So pendeln regelmäßig Lastwagen mit Akten der Abgeordneten zwischen Brüssel und Straßburg.
Quelle: AKTIVonline, Joachim Herr