Finanzamt
Ein Finanzamt ist eine Behörde der Finanzverwaltung. Finanzämter sind Landesbehörden und unterstehen den jeweiligen Bundesländern. Die Aufgaben eines Finanzamts sind im Gesetz über die Finanzverwaltung (FVG) geregelt, zu den wichtigsten zählt die Festsetzung und Eintreibung von Steuern sowie die Finanz- und Steuerverwaltung. Dieser Prozess sieht im Einzelnen wie folgt aus:
- Besteuerungsverfahren: In erster Linie wird der Kontakt zum Steuerpflichtigen hergestellt und die Steuererklärung überprüft. Das bedeutet, dass das Finanzamt alle steuerpflichtigen natürlichen und juristischen (dazu gehören Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen) Personen prüft, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Zu den wichtigsten Steuern zählen die Einkommensteuer, die Erbschafts- und Schenkungsteuer, die Gewerbesteuer, die Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer.
- Ermittlungsverfahren: Hier werden die Steuerverhältnisse der betroffenen Person geklärt. Generell sind steuerpflichtige Personen dazu verpflichtet, Auskunft über ihre finanzielle Situation zu geben. Dies geschieht in Form der Steuererklärung. Die Mitarbeiter des zuständigen Finanzamts stehen dabei für Fragen und generelle Informationen zur Verfügung.
- Feststellungsverfahren: Die Grundlagen zur Besteuerung werden durch das Finanzamt ermittelt. Daraus resultiert der Steuerbescheid, mit dem die Steuer festgesetzt wird. Reicht eine zur Abgabe verpflichtete Person keine Steuererklärung ein, kann das Finanzamt diese erzwingen. Kommt die Person der Aufforderung weiter nicht nach, kann das Finanzamt eine Steuerschätzung vornehmen, oft sind damit auch Strafzahlungen verbunden.
- Erhebungsverfahren: In diesem Schritt erfolgt die Erhebung bzw. Erstattung der Steuern durch das Finanzamt.
- Vollstreckungsverfahren: Wurden die Steuern nicht fristgerecht gezahlt, tritt die Vollstreckungsstelle des Finanzamts auf den Plan. Ihr stehen verschiedene Vollstreckungsarten wie die Sachpfändung, die Kontopfändung oder die Zwangsversteigerung zur Verfügung.
- Berichtigungsverfahren: Dies tritt nur in Kraft, wenn eine Person Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegt. Gesetzlich steht dem Steuerpflichtigen eine Anhörung zu, weswegen das Finanzamt verpflichtet ist, auf eventuelle Einsprüche zu reagieren.
- Steuerstraf- und Bußgeldverfahren: Liegt der Verdacht eines Steuerbetrugs vor, werden von der zuständigen Finanzbehörde Ermittlungen eingeleitet. Die steuerstrafrechtliche Fahndung zählt zu den Aufgaben des Finanzamts, bei denen neben der strafrechtlichen Verfolgung auch die steuerlich relevanten Umstände ermittelt werden.
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