Fiskalpakt
Der Fiskalpakt soll Europa im Kampf gegen die Staatsschulden entscheidend voranbringen. Im Zuge der auslösenden Bankenkrise und der, aufgrund der Rettungen, erhöhten Staatsverschuldungen wurde die Idee einer Europäischen Fiskalunion erneut aufgegriffen: gemeinsames Budget, gemeinsame Steuerpolitik, gemeinsame Garantie für die Staatsschulden der Länder der Eurozone. Einige sehen darin den natürlichen nächsten Schritt zur Europäischen Integration und einen Weg zur Linderung oder Lösung der Eurokrise. Mit der Vereinbarung verpflichten sich alle zu strenger Haushaltsdisziplin – nach deutschem Vorbild und auf Druck von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Was seit 2009 im deutschen Grundgesetz steht, soll auch in anderen Ländern zur festen Regel werden: eine Schuldenbremse. Die zwingt die Euro-Nationen zur Sparsamkeit. Die jährliche Neuverschuldung darf nicht mehr als ein halbes Prozent der Wirtschaftsleistung eines Landes ausmachen, also der Summe aller Produkte und Dienstleistungen. Bereinigt ist dieser Wert um Konjunktur- und Sondereffekte. Nur Länder mit einem relativ niedrigen Schuldenberg wie Finnland und Luxemburg können sich ein Defizit von maximal einem Prozent leisten. Wer sich nicht an das Limit hält, kann von anderen Ländern vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt werden – und muss mit einer Geldstrafe rechnen.
Staatshaushalt
Der Vertrag wurde am 2. März 2012 von 25 EU-Mitgliedern, mit Ausnahme von Großbritannien, Tschechien und später auch Kroatien (erst seit 1. Juli 2013 EU-Mitglied), ratifiziert. Er gilt für die derzeit 19 Staaten des Euro-Währungsraums vollumfänglich und mit Einschränkungen für die weiteren unterzeichnenden Staaten der EU. Die Zustimmung zum „Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion“ ist Grundbedingung, um als bedürftiger Staatshaushalt Darlehen aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) (Link) beziehen zu können. Ein Jahr danach muss die Schuldenbremse in die Verfassungen der einzelnen Länder eingebaut sein. Wann die Bremse dann tatsächlich wirkt, ist noch offen. Im Bundesfinanzministerium wird damit gerechnet, dass die EU-Kommission mit jedem Staat einen individuellen „Abbaupfad“ für das jährliche Defizit verabredet. Krisen-Mitglieder wie Griechenland oder Spanien dürften eine längere Übergangsfrist bekommen.
Quelle: AKTIVonline, Joachim Herr