Flächentarifvertrag

Flächentarifverträge stellen sicher, dass in den Betrieben einer Branche in einem bestimmten Gebiet gleiche Mindestarbeitsbedingungen gelten. Die Verträge gelten für die Unternehmen, die Mitglied im Tarif-Arbeitgeberverband sind und für die Arbeitnehmer, die der Gewerkschaft angehören. In der Praxis werden die Tarifbedingungen allerdings meist für die nicht gewerkschaftlich organisierten Mitglieder übernommen.

Die Tarifverträge werden zwischen dem Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft nach dem Branchenprinzip ausgehandelt. Das heißt, dass die Gewerkschaft von der Pförtnerin über den Kantinenkoch bis zur Facharbeiterin für alle tariflich bezahlten Arbeitnehmer verhandelt. Nicht flächentarifgebundene Betriebe unterliegen entweder einem Firmentarifvertrag oder handeln ihre Arbeitsverträge individuell mit ihren Mitarbeitern aus, häufig unter Orientierung am Flächentarifvertrag.

Vorteile des Flächentarifvertrags

Dadurch, dass bei Löhnen, Arbeitszeiten und anderen Arbeitsbedingungen alle Branchenunternehmen einer Region unter gleichen Voraussetzungen arbeiten, kann kein Unternehmen sich durch Lohndumping Wettbewerbsvorteile verschaffen. Zudem schafft der Flächentarifvertrag Planungssicherheit für Unternehmen während seiner Gültigkeitsdauer und beinhaltet die Friedenspflicht. Sie untersagt den Tarifvertragsparteien jede Form von Arbeitskampf während der Vertragslaufzeit, so dass Unternehmen ohne Streiks und Aussperrungen produzieren können. Gerade für die Betriebe der Metall- und Elektroindustrie ist das wichtig, da die Betriebe über ein detailliertes Zulieferersystem eng miteinander vernetzt sind.

Da Tarifkonflikte überdies überbetrieblich ausgetragen werden, hält der Flächentarifvertrag Konflikte aus den Betrieben heraus. Schließlich hilft er Transaktionskosten zu sparen, weil nicht mit jedem Arbeitnehmer einzeln verhandelt werden muss.

Nachteile des Flächentarifvertrags

Kritiker sehen in dem Flächentarifvertrag ein Hindernis für unternehmens- und betriebsbezogenen Lösungen, der der wachsenden Heterogenität innerhalb der verschiedenen Branchen nicht hinreichend Rechnung trägt. Während florierende Betriebe die Tarifstandards ohne Probleme einhalten können, stehen weniger florierende Betriebe vor großen Problemen. Auch können in einer konjunkturellen Hochphase vereinbarte Standards später möglicherweise nicht mehr zu halten sein.

Die Tarifparteien haben deshalb Spielräume für betriebsspezifische Lösungen geschaffen. Öffnungsklauseln gestatten einzelnen Betrieben, zeitlich befristet von manchen Tarifnormen abzuweichen.
 
(Stand: Juni 2012)