Föderalismus

Föderalismus ist ein Ordnungsprinzip einzelner Einheiten, die zusammen ein Ganzes bilden, dabei aber weitgehend unabhängig bleiben. Politisch betrachtet geht es beim Föderalismus um eine Ordnung, bei der die staatlichen Aufgaben zwischen dem Gesamtstaat und den Einzelstaaten so aufgeteilt sind, dass beide politischen Ebenen für bestimmte, in der Verfassung festgelegte Aufgaben, allein zuständig sind. Dabei stimmen die Einzelstaaten und der Gesamtstaat ihre Entscheidungen untereinander ab.

Formen des Föderalismus

Der Föderalismus kann als Staatenbund oder als Bundesstaat gestaltet werden. Im Staatenbund bilden selbständige Staaten eine lockere Vereinigung, die bestimmte Angelegenheiten in gemeinsamen Organen erledigen. Beim Bundesstaat entsteht dagegen durch den Zusammenschluss von Staaten ein neuer Staat. Neben dem neu gebildeten Gesamtstaat behalten die Gliedstaaten ihre eigenständige Staatsgewalt.

Föderalismus in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland als Bundesstaat ist der Föderalismus im Grundgesetz festgeschrieben. Er sieht eine Kooperation von Bund und Ländern vor, wobei den beiden Ebenen in der Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung jeweils bestimmte Aufgaben zugeordnet sind. Grundsätzlich ist die Gesetzgebung Sache des Bundes und die Verwaltung Sache der Länder. Die Rechtsprechung ist zwischen Bund und Ländern eng verzahnt.

Vorteile des Föderalismus

Sind die Staaten nach regionalen oder  funktionalen Zuständigkeiten abgegrenzt, können die Aufgaben nach dem Subsidiaritätsprinzip zugeordnet werden. So können die Vorteile kleinerer Gemeinschaften mit denen größerer kombiniert werden, indem nach dem Subsidiaritätsprinzip eine (staatliche) Aufgabe soweit wie möglich von der unteren Ebene bzw. kleineren Einheit wahrgenommen werden soll. Das Prinzip geht davon aus, dass sich so die Stärken der Gliedstaaten am besten entfalten und sie ihre Aufgaben mit größtmöglicher Selbstbestimmung und Selbstverantwortung am effektivsten wahrnehmen.
Ein weiteres Argument für eine föderale Organisationsform ist die Beschränkung politischer Macht durch ihre Aufteilung auf unterschiedliche Ebenen – die vertikale Gewaltenteilung. Zudem entstehen einerseits mehrere Ebenen der politischen Teilhabe, was das Demokratieverständnis der Bürger stärkt, indem sie von der Kommunal- bis zur Bundestagswahl mehrere Möglichkeiten der Mitbestimmung haben. Andererseits ergeben sich auch unterschiedliche Arten der Aufgabenerfüllung, was den Wettbewerb zwischen den einzelnen Gliedstaaten fördert und damit die Suche nach der effektivsten Lösung.

Kritik am deutschen Föderalismus

Kritiker klagen, dass die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Laufe der Jahre dermaßen stark reguliert worden ist, dass sich beide mittlerweile mehr blockieren als ergänzen. So würde der Bundesrat als Ländergremium die Gesetzentwürfe des Bundes regelmäßig verzögern, während sich immer mehr Kompetenzen zum Bund verlagern und so wiederum die Zahl der Zustimmungsgesetze steigt. Bundestag und Bundesrat beschlossen daher 2006 mit einer Änderung des Grundgesetzes eine Föderalismusreform, die die klare Zuordnung von Kompetenzen zu Bund und Ländern zum Ziel hat und die Finanzbeziehungen neu ordnen soll.